Keine gesicherte Verfassungsfeindlichkeit festgestellt

AfD: Gericht verhindert Einstufung als rechtsextremistisch

AfD: Gericht verhindert Einstufung als rechtsextremistisch
Foto: Bernd Baumann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Verwaltungsgericht Köln hat vorerst entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Die Partei zeigt sich über die Entscheidung wenig überrascht und kritisiert die Bewertung der Altparteien. Es besteht weiterhin der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Keine Einstufung vorerst

Die AfD muss bis zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens nicht vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch behandelt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag im Eilverfahren.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, reagierte auf die Entscheidung gelassen. "Davon sind wir immer ausgegangen", sagte Baumann dem TV-Sender „Welt“. Er bezeichnete die Vorwürfe der Verfassungsfeindlichkeit als "Unsinn" und betonte, die Partei vertrete Positionen, die früher auch von der CDU vertreten worden seien.

Gericht sieht anhaltenden Verdacht

Das Gericht stellte zwar fest, dass es ausreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen innerhalb der AfD gibt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Jedoch prägten diese nach derzeitigem Erkenntnisstand im Eilverfahren die Partei noch nicht so stark, dass eine verfassungsfeindliche Grundtendenz im Gesamtbild festgestellt werden könne.

Der Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen bleibe jedoch bestehen. Das Gericht verwies darauf, dass die Partei "teilweise offen politische Forderungen" vertrete, die nicht mit dem Schutz der Menschenwürde vereinbar seien. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden.