Keine Einstufung vorerst
Die AfD muss bis zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens nicht vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch behandelt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag im Eilverfahren.
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, reagierte auf die Entscheidung gelassen. "Davon sind wir immer ausgegangen", sagte Baumann dem TV-Sender „Welt“. Er bezeichnete die Vorwürfe der Verfassungsfeindlichkeit als "Unsinn" und betonte, die Partei vertrete Positionen, die früher auch von der CDU vertreten worden seien.
Gericht sieht anhaltenden Verdacht
Das Gericht stellte zwar fest, dass es ausreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen innerhalb der AfD gibt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Jedoch prägten diese nach derzeitigem Erkenntnisstand im Eilverfahren die Partei noch nicht so stark, dass eine verfassungsfeindliche Grundtendenz im Gesamtbild festgestellt werden könne.
Der Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen bleibe jedoch bestehen. Das Gericht verwies darauf, dass die Partei "teilweise offen politische Forderungen" vertrete, die nicht mit dem Schutz der Menschenwürde vereinbar seien. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden.


