Förderstopp für Kleinstanlagen geplant
Die Zeiten einfacher Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen auf Privathäusern könnten bald vorbei sein. Laut einem Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt künftig keine staatliche Förderung mehr erhalten. Bislang konnten Anlagenbetreiber hier zwischen 6,73 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde erwarten. Dies würde die Wirtschaftlichkeit für viele Eigenheimbesitzer deutlich verschlechtern.
Eigenverantwortung statt Abnahmepflicht
Auch die Art und Weise der Stromeinspeisung soll sich ändern. Betreiber von Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt müssten demnach künftig selbst Abnehmer für ihren überschüssigen Strom suchen, bevor dieser ins öffentliche Netz eingespeist werden darf. Bisher waren die Netzbetreiber dazu verpflichtet, den Strom abzunehmen.
Für die kleinsten Anlagen unter sieben Kilowatt, mit Ausnahme von Balkonkraftwerken, wird der Einbau von intelligenten Stromzählern zur Pflicht. Anträge dafür müssen bis Ende 2028 gestellt sein, was zusätzliche Investitionskosten bedeuten würde.
Dachanlagen nur noch halbe Leistung ins Netz
Mit drastischen Änderungen ist auch bei Solardachanlagen über 25 Kilowatt zu rechnen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant, die Einspeiseleistung in die Netze auf die Hälfte zu beschränken. Der darüber hinausgehende Strom dürfte nur noch selbst verbraucht oder in eigenen Speichern zwischengelagert werden. Unklar ist noch, ob diese Regelung Anlagen bis zu 100 Kilowatt einschließen wird. Bisher war die Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzt, eine Einschränkung fiel nach dem Einbau eines Smart Meters weg.
Vereinheitlichte Fördersätze für Großanlagen
Für das Marktsegment größerer Solaranlagen, die über 25 Kilowatt leisten, sieht der Entwurf ebenfalls eine Änderung vor. Statt unterschiedlicher Fördersätze je nach Größe, soll es künftig nur noch einen einheitlichen Satz geben. Dies könnte größere Solarparks von Konzernen wie Eon und RWE gegenüber kleineren gewerblichen Betreibern bevorteilen, die von Skaleneffekten beim Anlagenbau profitieren könnten.
Das Wirtschaftsministerium wollte sich auf Anfrage des „Spiegels“ nicht zu den Details des Entwurfs äußern. Man wolle die öffentliche Konsultation abwarten, hieß es. Grundsätzlich sei jedoch Handlungsbedarf beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorhanden, da Kostenffizienz und Versorgungssicherheit in den vergangenen Jahren zu kurz gekommen seien. Die Allgemeinheit solle nicht weiter Strom aus kleinen Solaranlagen über Steuermittel finanzieren, die sich auch ohne Förderung tragen könnten.
Der Zubau von Solarenergie und Windkraft hatte im vergangenen Jahr die gesetzten Ausbauziele verfehlt. Dies könnte die bereits nach 2012 erfolgte Drosselung der Einspeisevergütung, die den Ausbau damals einbrechen ließ, wiederholen.
