Die Justizminister von Bund und Ländern haben sich am Freitag in Leipzig auf dem Bund-Länder-Digitalgipfel auf den weiteren Kurs der Digitalisierung der Justiz geeinigt. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Verteilung der vom Bund bereitgestellten 210 Millionen Euro, die in den Jahren 2027 bis 2029 zur Verfügung stehen.
Zu den geplanten Vorhaben gehört die Förderung einer bundeseinheitlichen „Justizcloud“ sowie eines länderübergreifenden Registerfachverfahrens. Auch die Modernisierung der Grundbuchverfahren, die Einführung einer deutschen „Beweismittelcloud“ und digitale Rechtsantragstellen sollen vorangetrieben werden. Zivilgerichtliche Online-Verfahren und die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, beispielsweise durch ein „Vollstreckungsregister“, stehen ebenfalls auf der Agenda. Darüber hinaus sollen Projekte zur Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Justiz verstärkt in den Fokus rücken.
Ein zentraler Beschluss vom Freitag sieht vor, dass jedes Projekt eine Wirtschaftlichkeitsanalyse, eine Risikobetrachtung und einen Nachweis des Beitrags zu den strategischen Zielen der Justiz vorweisen muss. Auf dieser Grundlage soll eine Priorisierung der Vorhaben erfolgen. Bund und Länder werden anschließend gemeinsam entscheiden, welche Projekte in das Portfolio aufgenommen werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte nach dem Treffen die Wichtigkeit, dass die Länder „bei der Auswahl der zu finanzierenden Projekte zustimmen müssen“, was nun so beschlossen wurde.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

