Nachholbedarf bei der Rückforderung
Millionenbeträge setzt die Bundesregierung jährlich für den Unterhaltsvorschuss ein. Dies ist eine wichtige Unterstützung für Familien, die auf die finanzielle Leistung eines nicht anwesenden Elternteils angewiesen sind. Doch was passiert, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen und der Staat einspringen muss? Die Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen zeigt: Hier gibt es offensichtliche Wissensdefizite.
Für die aktuellen und das kommende Jahr liegen dem Ministerium keine Daten vor, die aufzeigen, wie viele säumige Unterhaltspflichtige von den Jugendämtern als zahlungsfähig eingestuft wurden. Das bedeutet: Der Staat deckt die Ausfälle, ohne systematisch prüfen zu können, welche Beträge er sich von den Verursachern später wieder zurückholen könnte.
Kritik von den Grünen
Die Grünen-Bundestagsfraktion übt deutliche Kritik an dieser Situation. „Der Staat zahlt jährlich Milliarden an Unterhaltsvorschuss, weil sich unterhaltspflichtige Elternteile ihrer Verantwortung entziehen. Das ist grundsätzlich richtig. Falsch ist jedoch, dass dieses Geld nur selten konsequent zurückgeholt wird“, sagte Misbah Khan, die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, der „Rheinischen Post“. Dies lasse Raum für die Vermutung, dass Rückforderungen nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt werden.
Verband Alleinerziehender fordert mehr Verlässlichkeit
Auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) moniert die vage Antwort der Regierung. Bundesvorsitzende Daniela Jaspers betonte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung des Unterhaltsvorschusses eine zentrale Verbesserung für Alleinerziehende darstellen würde. Der VAMV fordert daher eine verlässliche Finanzierung solcher Leistungen, um die finanzielle Situation von Soleil-Eltern nachhaltig zu stärken.


