Die Debatte um eine mögliche Reform der Erbschaftsteuer erreicht in der CDU eine neue Intensität. Nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz im Deutschen Bundestag erklärte, Steuererhöhungen nicht kategorisch auszuschließen, positionieren sich innerhalb der Partei unterschiedliche Strömungen. Das Thema ist besonders heikel, da es sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte berührt.
Wirtschaftsrat warnt vor Belastungen
Der Wirtschaftsrat der CDU spricht sich entschieden gegen eine Verschärfung der Erbschaftsteuer aus. Generalsekretär Wolfgang Steiger warnte im „Handelsblatt“ davor, „mit einer verschärften Erbschaftsteuer auch noch die Abrissbirne gegen unsere Familienunternehmen zu schwenken“. Er betonte, dass Unternehmen bereits jetzt unter einer erheblichen Steuer- und Abgabelast litten. Auch eine „Flat Tax“, die parteiintern diskutiert wird, lehnte Steiger ab. Er befürchtet, dass linke Parteien in Wahlkämpfen einen Überbietungswettbewerb um die konkrete Höhe der Abgabe entfachen würden.
Sozialflügel fordert Reform
Im Gegensatz dazu plädiert der Sozialflügel der Partei, ebenso wie CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn, für eine Reform der Erbschaftsteuer. Dennis Radtke, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), äußerte im „Handelsblatt“, dass „Gerechtigkeitsdebatten nicht beim Bürgergeld aufhören“ dürften. Er zeigte Unverständnis darüber, dass Privatpersonen für ein Elternhaus Erbschaftsteuer zahlen müssten, während durch die Verschonungsbedarfsprüfung Milliardenvermögen ohne Steuerabzüge weitergegeben werden könnten.
Verfassungsgericht prüft Ausnahmeregelungen
Eine entscheidende Rolle in dieser Debatte spielt das Bundesverfassungsgericht. Es wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Entscheidung darüber treffen, ob die großzügigen Ausnahmen für Firmenerben verfassungsgemäß sind. Finanzexperten aus CDU und CSU erwarten, dass das Gericht eine Reform der bestehenden Regelungen anmahnen wird. Dies könnte den Druck auf die politische Landschaft und insbesondere auf die Union erhöhen, konkrete Änderungen an der Erbschaftsteuer vorzunehmen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)