Der Bundesrechnungshof kommt in einer aktuellen Untersuchung zu dem Urteil, dass die derzeitige Praxis der Sanktionen im Bürgergeld „nicht wirksam“ sei. Dies berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Bericht, den der Bundesrechnungshof an diesem Donnerstag an den Haushaltsausschuss des Bundestags übersandt hat. Darin wurden 265 zufällig ausgewählte Fälle aus Jobcentern analysiert, die als nicht kooperativ markiert waren.
Die Jobcenter konfrontiert die Untersuchung zufolge in diesen Fällen immer wieder mit ähnlichen Problemen. Der Rechnungshof zitiert beispielhaft aus einem Jobcenter: „Kunde kommt grundsätzlich zu keinem Termin. Leider keine Möglichkeit, Leistungen komplett einzustellen. Sanktionen bis 30 Prozent bringen keinen Erfolg – sind dem Kunden egal.“
In den untersuchten Fällen stellte der Rechnungshof fest, dass Bürgergeldempfänger teilweise noch nie ein Gespräch mit der Arbeitsvermittlung ihres Jobcenters geführt hätten. In einigen Fällen habe es jahrelang keinerlei Kontakt gegeben.
„Die leistungsberechtigte Person hatte zum Zeitpunkt der Erhebungen seit knapp 15 Jahren kein Gespräch mehr im Jobcenter mit der Arbeitsvermittlung“, zitiert der Rechnungshof einen Fall. „Das letzte Beratungsgespräch liegt knapp zwölf Jahre zurück“, heißt es in einem anderen Fall.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 geurteilt, dass die den Grundsicherungsanspruch fundierende Menschenwürde allen zustehe und selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren gehe. Sanktionen seien zwar grundsätzlich möglich, aber Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs verfassungswidrig.
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) befinden sich derzeit in Verhandlungen über eine mögliche Verschärfung der Regeln im Bürgergeld. Ein Gesetzentwurf wird zeitnah erwartet.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)