Notfallmedizin: Grüne fordern Reform

Bundestag: Grüne bringen Gesetzentwurf zur Notfallreform ein

Mit einem neuen Gesetzentwurf wollen die Grünen die Notfallmedizin in Deutschland grundlegend reformieren. Das Ziel ist eine effizientere Nutzung der Ressourcen und eine stärkere Vernetzung der bestehenden Dienste, um Patienten besser zu versorgen und Rettungsdienste zu entlasten. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatte über die Strukturen im Rettungswesen.
Bundestag: Grüne bringen Gesetzentwurf zur Notfallreform ein
Bundestag: Grüne bringen Gesetzentwurf zur Notfallreform ein
Rettungswagen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Bundestagsfraktion der Grünen plant, an diesem Mittwoch einen umfassenden Gesetzentwurf zur Reform der deutschen Notfallmedizin in den einzubringen. Dies geht aus einem einstimmig gefassten Beschluss der Fraktion vom Dienstagabend hervor.

Die angestrebte Reform zielt darauf ab, die Notfallversorgung in grundlegend neu zu gestalten. Ein zentrales Element ist die Neustrukturierung des Rettungsdienstes. Die Grünen begründen diesen Vorstoß als Oppositionspartei mit der aus ihrer Sicht mangelnden Aktivität von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

Janosch Dahmen, der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, äußerte sich in diesem Zusammenhang gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ kritisch: „Wir stehen bei der Notfall- und Rettungsdienstreform an einem Punkt, an dem Wegsehen Menschenleben kostet. Dass Gesundheitsministerin Warken den seit Monaten fertigen Gesetzentwurf nicht ins Kabinett einbringt, ist politische Arbeitsverweigerung.“ Er betonte die Dringlichkeit: „Es ist höchste Zeit, dieses seit Jahren von Fachleuten geforderte Gesetz endlich auf den Weg zu bringen.“

Der Kern der geplanten Reform sieht eine differenziertere Reaktion auf Notrufe vor. Ziel ist es, aufwendige Einsatzfahrten von Rettungsdiensten bei Bagatellfällen zu vermeiden. Die begrenzten Kapazitäten sollen primär für tatsächliche, akute reserviert werden. Dies soll unter anderem durch die Reduzierung finanzieller Anreize für unnötige Rettungsdiensteinsätze erreicht werden.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die verbesserte Vernetzung zwischen der Notrufnummer 112 und dem kassenärztlichen Patientenservice unter der 116117. Zudem ist vorgesehen, dass Notfallpraxen einen Großteil der Fälle aus den überlasteten Notaufnahmen der Krankenhäuser übernehmen. Dies soll es den Notaufnahmen ermöglichen, sich stärker auf dringend behandlungsbedürftige Fälle zu konzentrieren.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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