Stärkere Kontrolle für 5G-Netze

Bundesinnenministerium erhält mehr Befugnisse für 5G-Sicherheit

CDU, CSU und SPD haben sich auf strengere Sicherheitsanforderungen für Deutschlands 5G-Mobilfunknetze geeinigt. Künftig kann das Bundesinnenministerium (BMI) eigenständig entscheiden, ob bestimmte Komponenten aus den Netzen entfernt werden müssen. Dies ist eine Reaktion auf gestiegene Sicherheitsbedenken gegenüber chinesischen Herstellern.
Bundesinnenministerium erhält mehr Befugnisse für 5G-Sicherheit
Bundesinnenministerium erhält mehr Befugnisse für 5G-Sicherheit
Handy-Sendemast (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Koalition aus CDU, CSU und hat eine bedeutende Verschärfung der Sicherheitsanforderungen für die deutschen 5G-Mobilfunknetze vereinbart. Zukünftig liegt die alleinige Entscheidungsgewalt, ob kritische Komponenten aus den Netzen entfernt werden müssen, beim Bundesinnenministerium (BMI). Diese Neuerung, über die das „Handelsblatt“ berichtete, reagiert auf die wachsenden Sicherheitsbedenken bezüglich chinesischer Hersteller wie Huawei und ZTE.

Bislang war für ein solches Verbot die Zustimmung aller beteiligten Ressorts erforderlich. Die nun geplante Änderung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) soll diesen Prozess erheblich vereinfachen.

Vereinfachte Entscheidungsfindung im BMI

Johannes Schätzl, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, erläuterte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass die anderen Ressorts zwar weiterhin angehört werden, das Innenministerium jedoch die letzte Entscheidungsgewalt besitzt. „Das BMI kann künftig auch dann entscheiden, wenn etwa die Beteiligten sagen würden: `Nein, das gefährdet den Mobilfunkausbau`“, so Schätzl. Das Ministerium kann sich bei seinen Entscheidungen auf die jeweilige Sicherheitslage berufen, sowohl vor dem Einbau als auch während des Betriebs von Netzkomponenten.

Anpassung an die aktuelle Bedrohungslage

Marc Henrichmann, CDU-Politiker und Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, bezeichnete die Neuregelung als eine notwendige Anpassung an die gegenwärtige Bedrohungslage. Er betonte gegenüber dem „Handelsblatt“ die Eindeutigkeit und Klarheit der Warnungen seitens der Nachrichtendienste in den letzten Monaten. „Wenn wir als Staat handlungsfähig bleiben wollen, müssen wir solche Risiken ernst nehmen und entsprechend entscheiden“, so Henrichmann weiter.

5G-Basisstationen als kritische Komponenten

Parallel zu dieser Gesetzesänderung hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf für den Sicherheitskatalog von Telekommunikationsnetzen vorgelegt. Dieser Entwurf stuft 5G-Basisstationen zukünftig als kritische Komponenten ein. Damit unterliegen auch die Funkanlagen selbst strengeren Sicherheitsanforderungen.

Schätzl interpretiert dies als klares Signal an die Netzbetreiber: „Die Mobilfunkbetreiber müssen damit rechnen, dass das BMI auch im Zugangsnetz eingreifen kann. Jetzt kann das BMI sagen: `Macht was – sonst mache ich was.`“

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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