Das Bundesfinanzministerium hat erleichtert auf das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Grundsteuer reagiert. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte in Berlin, dass das Urteil die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen unterstreiche. Die Reform der Grundsteuer stelle eine Neubewertung von Grundstücken nach objektiven Kriterien sicher und gewährleiste eine gerechte Besteuerung.
Die Bedeutung des Urteils für die kommunalen Haushalte wurde als „enorm“ beschrieben. Das Bundesministerium der Finanzen begrüßt die nun bestehende Rechtssicherheit bezüglich der reformierten Regelungen, insbesondere im Interesse der Kommunen, der Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung.
Der Bundesfinanzhof in München hatte zuvor mehrere Klagen gegen die seit Januar erhobene neue Grundsteuer abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die zuständigen Finanzgerichte in allen drei Verfahren zutreffend entschieden hatten. Demnach sei der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 rechtmäßig und verletze die Kläger nicht in ihren Rechten.
Eine Aussetzung und Vorlage der Verfahren an das Bundesverfassungsgericht kam dem Senat in München nicht in Betracht. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Senat nicht davon überzeugt sei, dass die den Feststellungen des Grundsteuerwerts zugrunde liegenden Vorschriften des Bewertungsgesetzes verfassungswidrig seien. (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
