Erneute Forderung nach Prüfauftrag
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) erneuerte seine Forderung, das Bundesverfassungsgericht möge die Möglichkeit eines Verbots einzelner Landesverbände der Alternative für Deutschland prüfen. Dies sei angesichts der fortbestehenden Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebungen notwendig, sagte Maier dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Seine Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig sei, bleibe bestehen.
Eilentscheidung als Vorstufe
Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln sei eine vorläufige Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz, so Maier. Die Hauptsache müsse abgewartet werden. Dennoch betonte er die Feststellung des Gerichts, dass „hinreichende Gewissheit“ für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen innerhalb der AfD bestehe. Der „starke Verdacht“ bleibe damit ausdrücklich bestehen.
Besonders ins Gewicht fällt für den Minister, dass zumindest für den Landesverband der AfD Thüringen die Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei. Ein Aussitzen der Problematik sei angesichts dieser deutlichen Signale nicht hinnehmbar.
