Maier sieht Verfassungsfeindlichkeit trotz Eilentscheidung

Nach Kölner Gerichtsurteil: Thüringer Minister fordert Verbot von AfD-Landesverbänden

Foto: AfD-Parteitag, Archivbild (Symbolbild), via dts Nachrichtenagentur

Nachdem das Kölner Verwaltungsgericht die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch bis zum Abschluss eines Hauptverfahrens untersagt hat, pocht Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) auf die Anwendung der Instrumente der wehrhaften Demokratie. Insbesondere der AfD-Landesverband Thüringen sei rechtskräftig als verfassungsfeindlich eingestuft worden.

Erneute Forderung nach Prüfauftrag

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) erneuerte seine Forderung, das Bundesverfassungsgericht möge die Möglichkeit eines Verbots einzelner Landesverbände der Alternative für Deutschland prüfen. Dies sei angesichts der fortbestehenden Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebungen notwendig, sagte Maier dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Seine Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig sei, bleibe bestehen.

Eilentscheidung als Vorstufe

Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln sei eine vorläufige Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz, so Maier. Die Hauptsache müsse abgewartet werden. Dennoch betonte er die Feststellung des Gerichts, dass „hinreichende Gewissheit“ für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen innerhalb der AfD bestehe. Der „starke Verdacht“ bleibe damit ausdrücklich bestehen.

Besonders ins Gewicht fällt für den Minister, dass zumindest für den Landesverband der AfD Thüringen die Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei. Ein Aussitzen der Problematik sei angesichts dieser deutlichen Signale nicht hinnehmbar.