Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant die zügige Vorstellung eines Maßnahmenpakets zur Eindämmung von Sozialbetrug. Gegenüber der „Bild“-Zeitung äußerte sich Bas zur Bedeutung eines konsequenten Vorgehens: „Ein hartes Vorgehen gegen Sozialleistungsbetrug ist wichtig, denn er bringt alle in Verruf, die wirklich bedürftig sind.“ Sie befinde sich dazu im engen Austausch mit dem Kanzler, und weitere konkrete Vorschläge sollen im Herbst präsentiert werden.
Ein zentraler Ansatzpunkt im Kampf gegen Sozialbetrug ist laut Bas ein verbesserter Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Dies betrifft insbesondere den Austausch zwischen Ausländerbehörden, Jobcentern und Sicherheitsbehörden, darunter auch dem Zoll. Dieser verbesserte Informationsfluss sei notwendig, „um vor allem bandenmäßigen Leistungsmissbrauch systematisch bekämpfen zu können“. Die Bundesagentur für Arbeit plant in diesem Kontext die Einrichtung eines eigenen „Kompetenzzentrums Leistungsmissbrauch“.
Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sprach sich in der „Bild“ für eine Verschärfung der EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit aus. Deutschland müsse sein Sozialsystem „resilienter machen und vor dem Missbrauch durch kriminelle Banden schützen“. Linnemann fordert eine Neudefinition des Arbeitnehmerbegriffs auf EU-Ebene: „Wenige Stunden zu arbeiten und den Rest aufzustocken, obwohl man Vollzeit arbeiten kann, darf nicht möglich sein.“
Laut Linnemann offenbart diese aktuell niedrige Schwelle eine „krasse Regelungslücke“, die zur Ausnutzung einlade. Ziel müsse es sein, dass grundsätzlich eine Vollzeittätigkeit maßgeblich ist, insbesondere bei kinderlosen Singles. Des Weiteren fordert der CDU-Generalsekretär harte Strafen für Auftraggeber von Schwarzarbeit.
Er bezeichnete Schwarzarbeit als eines der größten Einfallstore für den Missbrauch von Sozialleistungen und spricht von organisierter Kriminalität, die die Sozialsysteme systematisch ausplündere. Linnemanns Forderung lautet: „Wer als Arbeitgeber Personen illegal beschäftigt, muss wie ein selbstschuldnerischer Bürge behandelt werden. Heißt er haftet in vollem Umfang auch für Leistungen, die der illegal Beschäftigte zu Unrecht erhalten hat. Oder einfacher: Wer betrügt, muss zahlen.“
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)