Eine 47-jährige Frau aus Bad Friedrichshall und ein 36-jähriges Mitglied ihrer Bedarfsgemeinschaft wurden vom Amtsgericht Heilbronn wegen Betruges verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, Sozialleistungen in Form von Bürgergeld zu Unrecht bezogen zu haben. Das Gericht sprach im Mai 2025 jeweils eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro aus, was einer Gesamtstrafe von 2.100 Euro pro Person entspricht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Verschwiegene Einkünfte führten zur Verurteilung
Die Ermittlungen, durchgeführt von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn, begannen nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten. Dabei stellte sich heraus, dass weder die Frau noch das andere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ihre Beschäftigungsaufnahmen dem Jobcenter Landkreis Heilbronn fristgerecht gemeldet hatten. Durch diese unterlassene Mitteilung konnten sie Bürgergeld in Höhe von rund 5.000 Euro beziehen, obwohl kein rechtlicher Anspruch darauf bestand.
Beide Personen kamen ihrer gesetzlichen Pflicht, jede relevante Änderung ihrer persönlichen Verhältnisse umgehend mitzuteilen, nicht nach. Die 47-jährige Frau muss zusätzlich die zu Unrecht erhaltene Leistung in Höhe von 5.055,08 Euro zurückzahlen.
Pflichten der Leistungsempfänger
Es ist wichtig zu verstehen, dass Sozialleistungen wie das Bürgergeld dazu dienen, den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Personen zu sichern, die hilfebedürftig sind, weil sie ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Alle Empfänger solcher Leistungen sind gesetzlich verpflichtet, den zuständigen Behörden – Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften – unverzüglich alle Änderungen mitzuteilen, die für den Leistungsbezug relevant sind. Eine Missachtung dieser Pflicht kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie der aktuelle Fall in Bad Friedrichshall zeigt.
								
							
															
