Der Bundesrechnungshof rügt die Jobcenter für ihre Handhabung der Sprachkurs-Regularien. In ihren „Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“, über die das „Handelsblatt“ berichtet, prangern die Prüfer an, dass Jobcenter Bürgergeldbezieher mit mangelnden Deutschkenntnissen und Kindern unter drei Jahren nicht zu Sprach- und Integrationskursen verpflichten. Dies geschieht entgegen der im Aufenthaltsrecht verankerten Vorschriften und einer Anweisung der Bundesagentur für Arbeit.
Die Kontrolleure stellen fest, dass die freiwillige Teilnahme an solchen Kursen gering ist. Dies führe dazu, dass „viele Familien wertvolle Jahre insbesondere für den Spracherwerb verlieren – ihre Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verzögert sich“, so die Ausführungen des Bundesrechnungshofs. Eine unmittelbare Folge dieser Praxis sei zudem ein wachsendes Risiko, dass die betroffenen Personen langfristig auf Bürgergeld angewiesen bleiben.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
