Das Bundeskabinett hat nun den Entwurf für eine umfassende Apothekenreform auf den Weg gebracht. Dies ist ein bedeutender Schritt, der darauf abzielt, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Gesundheitsleistungen aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, insbesondere in ländlichen Regionen, sowie auf der Reduzierung unnötigen bürokratischen Aufwands. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
Mehr Kompetenzen und bessere wirtschaftliche Lage für Apotheken
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte die entscheidende Rolle der lokalen Apotheken als integralen Bestandteil der Arzneimittelversorgung und der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. „Ziel ist es, sie von unnötiger Bürokratie zu befreien und ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern“, erklärte die Ministerin. Sie sieht großes Potenzial darin, die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker breiter zu nutzen, um den Bürgern ein engmaschiges und niedrigschwelliges Versorgungsangebot zu bieten. „Erfahrungen in anderen Ländern zeigen etwa, dass Impfungen in Apotheken zu deutlich höheren Impfquoten führen können“, so Warken.
Wesentliche Neuregelungen der Reform
Die geplante Apothekenreform, die unter dem Namen ApoVWG laufen könnte, beinhaltet eine Reihe von Kernregelungen. Dazu gehört die Einführung eines Zuschusses, der Teilnotdienste in ländlichen Gebieten finanziell absichern soll. Weiterhin sollen die Hürden für die Gründung von Zweigapotheken gesenkt werden, um die Präsenz von Apotheken auch außerhalb von Ballungszentren zu sichern. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, dass Apotheken künftig Impfungen mit bestimmten Impfstoffen durchführen dürfen. Überdies soll unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Medikamente auch ohne ärztliche Verordnung ermöglicht werden, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
