Immobilienverband will Baupreis senken

Immobilienverband legt eigenen Gesetzesentwurf für Bauregeln vor

Immobilienverband legt eigenen Gesetzesentwurf für Bauregeln vor
Kransitz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat einen eigenen Gesetzesentwurf zur Vereinfachung von Bauregeln vorgelegt, um die Baukosten zu senken. Ziel ist die Einführung eines "kostenoptimierten Basiswohnstandards" innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
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GdW schlägt „kostenoptimierten Basiswohnstandard“ vor

Verbände der Immobilienwirtschaft drängen auf eine Beschleunigung der Reduzierung der Baukosten und haben hierfür einen eigenen Gesetzesentwurf mit einfacheren Bauregeln vorgestellt. Dies berichtet die „Welt“ in ihrer Samstagsausgabe. Demnach schlägt der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) einen „kostenoptimierten Basiswohnstandard“ vor. Dieser soll einen „wirtschaftlichen, funktionalen Mindeststandard für gesunden, sicheren und gebrauchstauglichen Wohnraum, der Baukosten nachhaltig senkt“ definieren.

Der vorgeschlagene Basiswohnstandard würde unter anderem Mindestanforderungen für Heizung oder Dämmung, die Versorgung mit Trinkwasser und Elektrizität, Sanitärausstattung und Schallschutz festlegen. Der rechtliche Rahmen hierfür soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert werden, während weitere technische Details in einer separaten Verordnung geregelt werden könnten.

GdW: „Abgesenkter und bezahlbarer Standard als gesetzlicher Leitmaßstab“

GdW-Präsident Axel Gedaschko betonte der Zeitung gegenüber, dass es darum gehe, „nicht die Ausnahme von zu hohen Standards zu regeln, sondern einen neuen, abgesenkten und bezahlbaren Standard als gesetzlichen Leitmaßstab zu definieren“. In dem GdW sind rund 3.000 Wohnungsunternehmen organisiert, die etwa sechs Millionen Wohnungen verwalten. Der Verband stimmt den Gesetzesvorschlag derzeit mit weiteren Branchenverbänden ab und plant, den Entwurf in Kürze dem Bundesbau- und Bundesjustizministerium sowie den Regierungsparteien vorzulegen.

Der nun vorgelegte Entwurf unterscheidet sich von der Idee eines „Gebäudetyps E“, für den Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) Ende November Eckpunkte präsentiert hatten. Der Gebäudetyp E zielt darauf ab, auf zivilrechtlicher Basis zu regeln, dass Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik keinen Mangel darstellen, was Klagen von Mietern oder Käufern gegen niedrigere Ausstattungsstandards erschweren könnte. Ein entsprechendes Gesetz wird jedoch erst für Ende 2026 erwartet.

Diese lange Frist und die Ungewissheit reichen dem GdW und anderen Verbänden der Immobilienwirtschaft nicht aus. „Die jetzigen Vorschläge der Ministerin sind kompliziert, langwierig und letztlich streitanfällig“, kritisierte Gedaschko. (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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