Der Angeklagte im Traunsteiner Prozess um den Tod einer Studentin ist freigesprochen worden. Das Landgericht Traunstein hat am Dienstag sämtliche Vorwürfe gegen den heute 23-jährigen Mann fallen gelassen. Zuvor war er im ersten „Eiskeller“-Prozess zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden.
Die Verhandlung drehte sich um den Tod einer 23-Jährigen, die am 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von der Disco „Eiskeller“ im oberbayerischen Aschau verstarb. Sie war in einen Bach gefallen und ertrunken. Die Staatsanwaltschaft unterstellte dem Angeklagten, sie aus sexuellen Motiven angegriffen zu haben. Die Verteidigung hingegen plädierte stets auf einen tragischen Unfall.
Ausschlaggebend für die Verurteilung im ersten Verfahren war maßgeblich die Aussage eines Mithäftlings des Angeklagten. Diese Aussage wurde jedoch in der Neuauflage des Prozesses von einem externen Experten als nicht glaubwürdig eingestuft. Der Bundesgerichtshof hatte das anfängliche Mordurteil im Zuge einer Revision des Angeklagten bereits aufgehoben. Mit dem aktuellen Freispruch findet der Prozess, der viel Aufmerksamkeit erregte, einen vorläufigen Abschluss.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
