Fristenverlängerung für Diskriminierte

Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert längere Beschwerdefristen bei Diskriminierung in Deutschland

Ferda Ataman, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, hat eine Verlängerung der Beschwerdefrist bei Diskriminierung vorgeschlagen. Anstelle der aktuellen zwei Monate plädiert sie für mindestens zwölf Monate. Ziel ist es, Betroffenen mehr Zeit zur Verarbeitung und Entscheidungsfindung zu geben und so eine Eskalation von Konflikten zu vermeiden.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert längere Beschwerdefristen bei Diskriminierung in Deutschland
Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert längere Beschwerdefristen bei Diskriminierung in Deutschland
Ferda Ataman (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, setzt sich für eine signifikante Verlängerung der Beschwerdefrist bei ein. Aktuell beträgt diese in lediglich zwei Monate. Ataman schlägt vor, diese Frist auf mindestens zwölf Monate anzuheben, um Betroffenen die nötige Zeit für die Verarbeitung ihrer Erlebnisse und eine wohlüberlegte Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

„Wer diskriminiert wird, braucht Zeit – und keinen Zeitdruck“, betonte Ataman gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Sie verweist auf andere europäische Länder, in denen Betroffene in der Regel drei bis fünf Jahre Zeit haben, um sich gegen Diskriminierung zu wehren. Die in Deutschland geltende kurze Frist führt nach Atamans Ansicht oft zu einer Eskalation von Konflikten, insbesondere im Arbeitsumfeld. Betroffene könnten sich gezwungen sehen, schnell gerichtliche Schritte einzuleiten, obwohl sie eigentlich eine außergerichtliche Lösung bevorzugen würden.

Eine längere Frist würde sowohl Betroffenen als auch zugutekommen, da sie mehr Raum für Lösungen böte, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Ataman nannte als Beispiel Fälle sexueller Belästigung, bei denen die aktuelle Fristenregelung eine Ungleichbehandlung offenbart. Während bei einem Verkehrsunfall drei Jahre für rechtliche Schritte zur Verfügung stehen, bleiben bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz nur zwei Monate.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht vor, dass Ansprüche innerhalb von zwei Monaten nach einem Vorfall geltend gemacht werden müssen, um beispielsweise Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz oder Entschädigung zu fordern. Wird diese Frist versäumt, erlöschen die Ansprüche dauerhaft, unabhängig vom Schweregrad der Diskriminierung. Das AGG regelt Situationen am Arbeitsplatz sowie bei der Nutzung privater Dienstleistungen und Güter, nicht jedoch staatliches Handeln.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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