Geschlechtseintrag maßgeblich

Berlin: Geschlechtseintrag entscheidend für Wehrdienst

Im Rahmen des geplanten neuen Wehrdienstes in Deutschland wird der offizielle Geschlechtseintrag bei den Meldebehörden als primärer Faktor für die Erfassung potenzieller Wehrpflichtiger herangezogen. Dies bestätigte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums am Freitag auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.
Berlin: Geschlechtseintrag entscheidend für Wehrdienst
Berlin: Geschlechtseintrag entscheidend für Wehrdienst
Bundeswehr-Soldaten (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Für die geplante Einführung eines neuen Wehrdienstmodells in spielt der bei den Meldebehörden registrierte Geschlechtseintrag eine zentrale Rolle. Das Bundesverteidigungsministerium hat klargestellt, dass dieser Eintrag maßgeblich für die Identifikation und Ansprache potenzieller Wehrpflichtiger sein wird.

Ablauf der Erfassung und Musterung

Die Planungen sehen vor, dass alle deutschen Staatsbürger, die im kommenden Jahr das 18. Lebensjahr vollenden, einen Fragebogen erhalten. Für junge Männer ist das Ausfüllen und Zurücksenden dieses Bogens verpflichtend. Junge hingegen haben die Wahl, den Fragebogen freiwillig auszufüllen und zurückzusenden.

Im weiteren Verlauf werden dann alle jungen Männer zu einer Musterung eingeladen. Bei jungen Frauen erfolgt eine Einladung zur Musterung nur, wenn sie zuvor im Fragebogen ihr Interesse bekundet haben.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums wies darauf hin, dass die Nichtrücksendung des Fragebogens durch angeschriebene junge Männer Konsequenzen haben könnte, darunter die Verhängung von Bußgeldern. Die genauen Details hierzu befinden sich jedoch noch in der Abstimmung. Zudem muss das entsprechende Gesetz erst den Bundestag passieren, bevor es in Kraft treten kann.

Eine Besonderheit ergibt sich aus dem Grundgesetz, das festlegt, dass nur Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Vor diesem ist auch das seit August des letzten Jahres geltende Selbstbestimmungsgesetz relevant. Dieses Gesetz ermöglicht eine relativ einfache Änderung des Geschlechtseintrags bei den Meldebehörden.

Allerdings enthält das Selbstbestimmungsgesetz eine spezifische Sonderregelung für den „Spannungs- und Verteidigungsfall“. Demnach bleibt die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht vorerst unverändert, sollte eine Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ erst in den zwei Monaten vor der förmlichen Feststellung des „Spannungs- und Verteidigungsfalls“ durch den Bundestag erfolgt sein.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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