Unfallursache: Alkohol und überhöhte Geschwindigkeit
Am frühen Dienstagmorgen, gegen 5:00 Uhr, ereignete sich in Oberreichenbach ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 36-jähriger Mercedes-Fahrer befuhr die Schömberger Straße in Richtung Siehdichfür, als er mutmaßlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und Alkoholeinfluss die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Wagen kollidierte zunächst mit einem Strommast, wurde anschließend etwa 20 Meter über eine Wiese geschleudert und überfuhr ein Straßenschild, bevor er kurz vor einem Gartenzaun zum Stehen kam.
Nach dem Aufprall entfernte sich der Fahrer kurzzeitig von der Unfallstelle, kehrte jedoch wenig später zurück. Im Rahmen der Unfallaufnahme durch die Polizei ergaben sich deutliche Hinweise auf Alkoholkonsum. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem 36-Jährigen zeigte einen Wert von etwa 0,8 Promille.
Rechtliche Konsequenzen und Prävention
Der Mann musste sich einem Krankenhaus auf eine Blutprobe begeben. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Glücklicherweise wurde bei dem Vorfall niemand verletzt. Die genaue Höhe des entstandenen Gesamtsachschadens ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.
Die Polizei warnt eindringlich vor den Gefahren von Alkohol am Steuer. Bereits ab 0,3 Promille kann es zu einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ kommen. Dies bedeutet, dass bei alkoholbedingten Fahrfehlern oder einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden eine Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen drohen. Ab 1,1 Promille spricht man von „absoluter Fahruntüchtigkeit“, was in der Regel zu einer Strafanzeige und dem Entzug der Fahrerlaubnis führt. Alkohol beeinträchtigt Hör- und Sehfähigkeit, Koordination, Reaktionsvermögen sowie die Einschätzung von Distanzen und Geschwindigkeiten. Schon eine Alkoholisierung von 1,5 Promille erhöht das Unfallrisiko um das Zwölffache (Quelle: gib-acht-im-verkehr.de).
