Flucht nach Radunfall in Konstanz

Radfahrerin auf „Obere(n) Laube“ in Konstanz verletzt – Autofahrer flüchtet

Eine 23-jährige Radfahrerin wurde am Donnerstagabend auf der „Obere(n) Laube“ in Konstanz bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt. Der verursachende Autofahrer flüchtete nach einem kurzen Gespräch von der Unfallstelle, ohne seine Personalien anzugeben. Die Polizei bittet nun Zeugen und Ersthelfer um Mithilfe bei der Identifizierung des Unbekannten.
Foto: Polizei BW

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Unfallhergang und Flucht

Am Donnerstagabend, dem 6. November 2025, ereignete sich gegen 18:00 Uhr in Konstanz ein Verkehrsunfall, bei dem eine Radfahrerin leicht verletzt wurde. Die 23-jährige Frau war mit ihrem Fahrrad auf der Straße „Obere(n) Laube“ in Richtung Döbele unterwegs, als sie auf Höhe des Lutherplatzes/Volksbank von einem unbekannten Autofahrer touchiert wurde. Das bog von rechts auf die „Laube“ ab und missachtete dabei offenbar die Vorfahrt der Radfahrerin, wodurch diese stürzte.

Glücklicherweise zog sich die Radfahrerin bei dem Sturz nur leichte Verletzungen zu. Nach dem Zusammenstoß kam es zu einem kurzen Gespräch zwischen der verletzten Frau und dem beteiligten Autofahrer. Doch anstatt seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen und seine Personalien anzugeben, fuhr der Unbekannte einfach weiter und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.

Beschreibung des flüchtigen Fahrers und Aufruf an Zeugen

Der flüchtige Autofahrer wird als etwa 60 bis 65 Jahre alt beschrieben und soll mit einem grauen Fahrzeug unterwegs gewesen sein, das einem Mercedes Vito ähnelte. Die Konstanz hat umgehend Ermittlungen aufgenommen, um den Verursacher zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Besonders wichtig sind dabei die Aussagen von mehreren Passanten, die sich unmittelbar nach dem um die verletzte Radfahrerin kümmerten.

Das Polizeirevier Konstanz bittet diese Ersthelfer sowie weitere Zeugen, die Beobachtungen zum Unfallhergang oder dem flüchtigen Fahrzeug und dessen Fahrer gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 07531 995-2222 zu melden. Jede noch so kleine Information kann entscheidend sein, um den Fall aufzuklären und den verantwortlichen Fahrer zu finden. Die unerlaubte Entfernung vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und hat rechtliche Konsequenzen.

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