Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz zur Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet. Die Unions- und SPD-Fraktionen stimmten am Nachmittag für die Initiative, während die AfD dagegen votierte; Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Das zentrale Anliegen des Gesetzes ist die Stärkung von Pflegekräften durch eine Erweiterung ihrer Kompetenzen und die Reduktion bürokratischer Hürden.
Zukünftig sollen Pflegefachkräfte in der Lage sein, eigenverantwortlicher zu agieren. Das bedeutet eine Ausweitung der bisherigen Leistungserbringung und, je nach Qualifikation, die Übernahme von Tätigkeiten, die bislang ausschließlich Ärzten vorbehalten waren. Eine noch zu bildende Kommission wird die genauen Umfänge dieser neuen Verantwortlichkeiten festlegen.
Eine weitere wesentliche Änderung wird im Pflegeberufegesetz verankert: Hier soll explizit festgelegt werden, dass Pflegefachpersonen im Rahmen ihrer erworbenen Kompetenzen die Heilkunde ausüben dürfen. Dies beinhaltet die Möglichkeit, durch eine hochschulische Pflegeausbildung oder bundesweit einheitliche Weiterbildungen zusätzliche heilkundliche Fähigkeiten zu erwerben.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

