Die Arbeitsgruppe, die einen Mechanismus für den Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“ erarbeiten sollte, konnte keine gemeinsame Linie finden. Experten sprechen hier von „Veranlassungskonnexität“, was bedeutet, dass der Bund Kompensationen leisten muss, wenn seine Gesetze bei Ländern und Kommunen zu Ausgaben führen.
Ländervorschlag: Fixe Kosten, Umsatzsteuer-Ausgleich
Die Länder haben einen konkreten Vorschlag unterbreitet: Der Bund soll eine Kompensation bei Gesetzesvorhaben zusichern, die innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten Kostenfolgen von mehr als 250 Millionen Euro beziehungsweise 100 Millionen Euro jährlich für Länder und Kommunen nach sich ziehen. Diese Kompensation soll über einen höheren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer erfolgen und dynamisch ausgestaltet werden. Die Länder fordern auch eine Entschädigung bei Steuersenkungen durch den Bund.
Bund lehnt Vorschlag ab: Gesamtheitliche Betrachtung präferiert
Der Bund lehnt dieses Modell ab. Er schlägt vor, die Finanzlage der unterschiedlichen Ebenen regelmäßig zu überprüfen und die Verteilung der Umsatzsteuer entsprechend anzupassen. Im Papier heißt es dazu: „Danach werden nicht einzelne Gesetze, sondern alle notwendigen Ausgaben und laufenden Einnahmen des Bundes, der Länder (inklusive ihrer Kommunen) in einer gesamtheitlichen Betrachtung erfasst.“ Durch einen Ausgleich bei der Umsatzsteuer soll dann eine „insgesamt faire Lastenverteilung erreicht“ werden.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

