Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) warnt eindringlich vor einer Vermischung von medizinischem Cannabis und Freizeitkonsum und fordert angesichts dessen umfassende Nachbesserungen am Cannabisgesetz. Er bezeichnete das jetzige Gesetz in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe als „in sich widersprüchlich“ und bekräftigte die Notwendigkeit einer Überarbeitung.
Streeck hob hervor, dass Cannabis nach wie vor eine Droge sei, deren Konsum, insbesondere bei jungen Menschen unter 25 Jahren, das Risiko schwerer Psychosen erheblich steigere. Ein zentrales Problem sieht er in der öffentlichen Wahrnehmung, in der Medizinalcannabis häufig mit dem Freizeitkonsum gleichgesetzt werde. Dies sei „gefährlich“, da es sich um „zwei völlig verschiedene Dinge“ handele. Er verglich die Situation mit anderen Substanzen, die in Kliniken als Medikamente verschrieben werden, auf der Straße jedoch als hochgefährliche Drogen gelten.
Die hohen Anforderungen an Diagnosen und Verschreibungspflicht für medizinische Anwendungen dürften „niemals aufgeweicht werden“, so Streeck. Andernfalls könnte dies das Vertrauen in das gesamte Gesundheitssystem schwächen. Neben diesen medizinischen Bedenken sprach sich der Bundesdrogenbeauftragte ebenfalls für einen stärkeren Jugendschutz sowie eine Intensivierung von Aufklärung, Prävention und Hilfsangeboten aus.
Ein weiterer Kritikpunkt Streecks betrifft den Umgang mit minderjährigen Konsumenten. Er wies darauf hin, dass Jugendliche, die früher beim Konsum von Cannabis auffielen, automatisch Zugang zur Suchthilfe erhielten. Dieser Weg sei „durch die Teillegalisierung weggefallen“, was er als „echtes Problem“ bewertet.
Trotz seiner Forderungen nach Nachbesserungen mahnte der CDU-Politiker jedoch auch davor, Konsumenten zu kriminalisieren. Er verwies auf die rund fünf Millionen Menschen in Deutschland, die regelmäßig Cannabis konsumieren, und betonte, dass diese vom Schwarzmarkt weggeführt werden müssten, anstatt sie durch „falsche Strenge“ dorthin zurückzudrängen. Es gehe darum, „Schutz und Vernunft zugleich“ walten zu lassen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


