Am Montagmorgen, gegen 5:15 Uhr, war ein 35-jähriger Opelfahrer auf der B19 zwischen Königsbronn und Heidenheim unterwegs. Er beabsichtigte, einen vorausfahrenden Lastwagen zu überholen und scherte hierfür auf der Fahrbahn aus. Während des Überholvorgangs übersah der Opelfahrer nach Polizeiangaben ein entgegenkommendes Fahrzeug, das von einem Feldweg auf die B19 in Richtung Königsbronn einbiegen wollte. Der 44-jährige Fahrer des Audi SUV hatte dabei offenbar die Vorfahrt des überholenden Opels missachtet.
Sachschaden und glimpfliches Ende
Infolgedessen kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Der Audi SUV kollidierte mit der linken Seite des Opels. Die gute Nachricht: Beide Fahrer hatten Glück im Unglück und blieben bei dem Aufprall unverletzt. Der entstandene Sachschaden an beiden Fahrzeugen wird auf jeweils rund 2.500 Euro geschätzt. Die örtliche Polizei Heidenheim hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen. Dies unterstreicht einmal mehr die Bedeutung von konzentriertem Fahren und der Einhaltung der Vorfahrtsregeln, besonders bei Überholvorgängen und dem Einbiegen in den Verkehr. Die Vorfahrtsregeln sind klar definiert, um solche Kollisionen zu vermeiden.


