Kein Abschuss von Drohnen

Bundeswehr: Generalinspekteur Breuer vermeidet Drohnen-Abschuss in Deutschland

Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, bevorzugt bei Drohneneingriffen in den deutschen Luftraum alternative Methoden zum direkten Abschuss. Die Vermeidung von Kollateralschäden und die Sicherung eigener Handlungsfähigkeit stehen dabei im Vordergrund, besonders im städtischen Umfeld. Diese Strategie spiegelt eine Anpassung an hybride Bedrohungen wider.
Bundeswehr: Generalinspekteur Breuer vermeidet Drohnen-Abschuss in Deutschland
Bundeswehr: Generalinspekteur Breuer vermeidet Drohnen-Abschuss in Deutschland
Anti-Drohnen-Rakete (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, hat sich dahingehend geäußert, dass er den Abschuss von Drohnen, die in den deutschen Luftraum eindringen, möglichst vermeiden möchte. Dies erklärte er in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Es geht darum, den Nutzen der Drohnen für den Gegner zu begrenzen und gleichzeitig unsere eigene Handlungsfähigkeit zu sichern“, so Breuer. Ein direkter Abschuss berge die Gefahr, dass abstürzende Drohnenteile oder Munition am Boden Schäden verursachen könnten, insbesondere in besiedelten Gebieten.

Die Bundeswehr setzt daher auf andere, präzisere Techniken zur Abwehr. Breuer führte aus: „Etwa indem wir Drohnen elektronisch von ihrer Flugbahn abbringen, sie übernehmen oder mit einem Netz einfangen. Das geht ohne Kollateralschäden am Boden, und auch hierfür haben wir in den letzten Monaten unsere Fähigkeiten verstärkt ausgebaut.“ Diese Methoden seien darauf ausgelegt, die Bedrohung zu neutralisieren, ohne unbeabsichtigte Folgen für die Bevölkerung oder Infrastruktur.

Hinsichtlich einer möglichen Amtshilfe für zivile Behörden, wie sie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Bezug auf die Drohnenabwehr gefordert hatte, betonte Breuer die Grenzen dieser Unterstützung. Er verwies auf die unterschiedlichen Aufgabenbereiche von Bundeswehr und zivilen Behörden. „Wenn eine zivile Behörde über bestimmte Fähigkeiten nicht verfügt, kann sie die Unterstützung der Bundeswehr anfordern. Hier unterstützen wir, wenn wir die Kapazitäten und Fähigkeiten haben. Klar ist zugleich, dass die Zuständigkeiten klar geregelt sind und die Innenbehörden die innere verantworten.“ Die Bundeswehr sei primär für die Abwehr militärischer Bedrohungen von außen zuständig und setze dafür militärische Fähigkeiten ein.

Breuer machte auch deutlich, dass es „100-prozentige Sicherheit“ nicht geben kann. Er wies zudem auf die Zunahme von hybriden Angriffen hin, zu denen Cyberangriffe, Sabotageakte und Luftraumverletzungen durch Drohnen über empfindlichen Einrichtungen wie Industrieanlagen oder Kasernen gehören. Solche Vorfälle lägen im Grenzbereich zwischen Frieden und offenem . „Krieg zeigt sich heute in verschiedenen Formen. begreift Krieg als Kontinuum und denkt nicht in den Kategorien von Frieden, Krise und Krieg, wie wir dies machen. Diese hybriden Angriffe sind Teil dieses Kontinuums.“ Der Generalinspekteur erklärte, dass er in seiner 40-jährigen Dienstzeit als Soldat noch keine Lage erlebt habe, die so gefährlich gewesen sei wie die aktuelle Bedrohung durch Russland. (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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