Das Bundeskabinett hat aktuell in Berlin eine wichtige Entscheidung zur Krankenhausreform getroffen: Die ursprünglich geplante Reform wird angepasst. Dies gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt, um trotz der Reform eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen.
Die grundsätzlichen Ziele der Krankenhausreform bleiben laut Ministerium bestehen. Dazu zählen die Bündelung von Leistungen und eine Steigerung der Qualität in der medizinischen Versorgung. Insbesondere sollen komplexe Eingriffe weiterhin in spezialisierten Kliniken durchgeführt werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erläuterte dazu, dass die ursprüngliche Reform in einigen Bereichen nicht den Praxistest bestanden habe. Daher seien nun Anpassungen notwendig, um die Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, aufrechtzuerhalten und unerwünschte Verwerfungen zu vermeiden.
Zu den zentralen Regelungen der Anpassung gehört die Sicherstellung der Krankenhausversorgung im ländlichen Raum durch erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten. Die Krankenhausbehandlung wird zudem in 61 Leistungsgruppen unterteilt. Auch die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie werden modifiziert. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Finanzierung: Der bisher aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierte Anteil am Krankenhaustransformationsfonds wird künftig aus Bundesmitteln getragen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)