Die deutsche Bundesregierung hat in ihrer jüngsten Kabinettssitzung die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung beschlossen. Diese Entscheidung, die ab Januar in Kraft tritt, betrifft Arbeitnehmer mit höheren Einkommen und wurde basierend auf einem Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) getroffen.
Auswirkungen auf Renten- und Krankenversicherung
Ab Januar 2024 werden Rentenbeiträge auf Einkommen bis zu 8.450 Euro erhoben, was eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Wert von 8.050 Euro darstellt. Diese Anpassung wird voraussichtlich etwa 2,1 Millionen Angestellte betreffen. Parallel dazu erhöht sich die Beitragsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro. Diese Änderung wird sich auf rund 5,5 Millionen Beschäftigte auswirken und für diese Personengruppe zu höheren Abgaben führen. Die Beschlussfassung erfolgte im Kabinett ohne weitere Aussprache, was die Dringlichkeit und Einmütigkeit innerhalb der Regierung bei diesem Thema unterstreicht.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)