Justizreform: Grenzenlose Strafverfolgung gestärkt

Bundesjustizministerium legt neues Gesetz zu internationalen Strafverfahren vor

Das Bundesjustizministerium hat am Montag einen Gesetzesentwurf zur grundlegenden Neufassung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) veröffentlicht. Ziel der bevorstehenden Reform ist es, die Zusammenarbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden mit ausländischen und internationalen Institutionen zu optimieren und Rechtsstaatlichkeit zu sichern.
Bundesjustizministerium legt neues Gesetz zu internationalen Strafverfahren vor
Bundesjustizministerium legt neues Gesetz zu internationalen Strafverfahren vor
Justicia (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Das Bundesjustizministerium hat am Montag einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen unternommen. Ein nun vorgestellter Gesetzesentwurf sieht eine vollständige Neufassung des bestehenden Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vor, um es an die Anforderungen der heutigen globalisierten Welt anzupassen.

Praxisnähere Regeln für grenzüberschreitende Fälle

Das IRG definiert die Regeln für Strafverfahren, die über nationale Grenzen hinausreichen. Es regelt die Kooperation deutscher Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit ihren ausländischen Pendants – ein wesentlicher Aspekt bei der Beweiserhebung über Staatsgrenzen hinweg oder bei Auslieferungsverfahren. Die derzeitige Fassung des IRG wird von vielen Praktikern als zu intransparent und komplex empfunden. Daher ist es erklärtes Ziel der Neufassung, das Gesetz insgesamt „praxistauglicher“ zu gestalten.

Stärkung der Rechte und internationale Zusammenarbeit

Eine zentrale Neuerung ist die erstmalige Schaffung einer allgemeinen Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen, wie beispielsweise Sondertribunalen. Dies ist besonders relevant in einer Zeit, in der die internationale Gerichtsbarkeit zunehmend unter Druck steht. Zudem sollen die Rechte der Verfahrensbeteiligten gestärkt und europäische Vorgaben umgesetzt werden – insbesondere hinsichtlich der der entscheidenden Stelle bei der Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle.

Justizministerin Stefanie Hubig () betonte die Bedeutung dieser Reform: „Mit unserer Gesetzesreform werden wir die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung auf eine neue Grundlage stellen – und so stärken.“ Sie hob dabei hervor, dass Rechtsstaatlichkeit und Praxistauglichkeit im Fokus stünden. Die Ministerin unterstrich auch die Signalwirkung der allgemeinen Regelung zur Zusammenarbeit mit internationalen Sondertribunalen: „Wir sind überzeugt davon, dass es auch auf die schwersten Verbrechen eine Antwort geben muss – und dass internationale Gerichte dabei einen wichtigen Beitrag leisten können.“

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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