Verbraucherzentrale klagt gegen Preissprünge

Sammelklage gegen DAZN: „Klares Foulspiel“ – tausende User ziehen vor Gericht

Foto: Timon – stock.adobe.com
Die Wut auf DAZN wächst – und jetzt wird’s ernst: Weil der Streaminganbieter in den Jahren 2021 und 2022 seine Abo-Preise teils fast verdoppelte, zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor Gericht. Mehr als 4.500 Kundinnen und Kunden haben sich der Sammelklage gegen DAZN bereits angeschlossen.
  • Grund: Einseitige Preiserhöhungen bei DAZN in den Jahren 2021 und 2022

  • Preissprung: Monatsabo 2022 von 14,99 € auf 29,99 €

  • Klägerin: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

  • Teilnahme: Bereits rund 4.500 Verbraucher:innen in der Sammelklage

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen I-12 VKl 1/24

  • Termin: Erste mündliche Verhandlung am 4. September 2026

  • Frist: Anschluss an die Sammelklage mindestens bis 25. September 2026 möglich

  • Ziel: Preiserhöhungen für unwirksam erklären lassen und Rückzahlungen erreichen

  • Kosten: Mitmachen kostenlos (über den Klage-Check der Verbraucherzentrale)

  • Nicht erfasst: Preiserhöhungen, die erst nach 2022 angekündigt wurden (Jahresabo-Fälle mit Zahlung 2023 sind umfasst)

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Sebastian Reiling vom Team Sammelklagen beim vzbv findet klare Worte:

„Die Beteiligung an der DAZN-Sammelklage zeigt, dass zahlreiche Menschen die Preiserhöhung nicht einfach hinnehmen wollen. Das Vorgehen von DAZN war ein klares Foulspiel an den Nutzerinnen und Nutzern. Das wollen wir gerichtlich feststellen lassen und dafür sorgen, dass Betroffene der Preissprünge Geld zurückbekommen.“

Preiserhöhung um fast 100 Prozent

Hintergrund: DAZN hatte seine Preise innerhalb laufender Verträge mehrfach einseitig erhöht – 2022 sprang der Monatspreis von 14,99 auf 29,99 Euro. Bei der Verbraucherzentrale liefen daraufhin die Beschwerden heiß: Bereits im Januar 2023 meldeten sich mehr als 2.000 Betroffene nach einem öffentlichen Aufruf.

Die Verbraucherschützer sind überzeugt, dass DAZN mit seinen Vertragsklauseln gegen geltendes Recht verstoßen hat, weil diese Kundinnen und Kunden unangemessen benachteiligt hätten. Ziel der Klage: Die Preiserhöhungen sollen rückwirkend für unwirksam erklärt werden – und Betroffene sollen Geld zurückbekommen.

Erste Verhandlung steht fest

Die erste mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm ist für den 4. September 2026 angesetzt (Aktenzeichen: I-12 VKl 1/24). Noch bis mindestens 25. September 2026 können sich weitere Betroffene der Klage anschließen – kostenlos.

Dazu hat der vzbv einen „Klage-Check“ veröffentlicht, über den sich Verbraucherinnen und Verbraucher unkompliziert eintragen können. Wer sich anmeldet, sichert damit nicht nur mögliche Rückzahlungen, sondern verhindert auch, dass seine Ansprüche verjähren.

Was DAZN alles zeigt

DAZN überträgt in Deutschland eine Vielzahl an Sportevents live – darunter Champions League, NFL, Boxen, Darts, internationale Top-Ligen wie La Liga, Serie A und Ligue 1 sowie Bundesliga-Partien am Sonntag und seit dieser Saison auch die Bundesliga-Konferenz am Samstagnachmittag.

Preiserhöhungen nach 2022 sind nicht Teil der Klage, auch wenn Kundinnen und Kunden den höheren Preis erst 2023 zahlen mussten.

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