Höhere Sozialbeiträge

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener ab 2026 – das ändert sich wirklich

Foto: photothek
Mehr zahlen, mehr Ansprüche – Gutverdienende in Deutschland müssen sich ab 2026 auf steigende Sozialbeiträge einstellen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden kräftig angehoben. Was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen?

  • Renten-Bemessungsgrenze 2026: 8.450 € (vorher 8.050 €)
  • Kranken-/Pflege-Bemessungsgrenze 2026: 5.812,50 € (vorher 5.512,50 €)
  • Versicherungspflichtgrenze PKV: 6.450 € (vorher 6.150 €)
  • Mehrbelastung: mehrere Dutzend Euro monatlich für Gutverdiener
  • Politischer Streit: Bas (SPD) verteidigt Sozialstaat – Merz (CDU) warnt vor Überlastung

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Hintergrund: Warum die Grenze überhaupt steigt

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zahlen Sozialbeiträge nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe – der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was darüber hinausgeht, bleibt beitragsfrei. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt, basierend auf der allgemeinen Lohnentwicklung.

Für 2026 plant Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eine deutliche Anhebung. Laut Entwurf ihres Ministeriums, der ARD und SPIEGEL vorliegt, sollen sowohl die Renten- als auch die Kranken- und Pflegeversicherung betroffen sein.

Der Grund: Die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland sind 2024 im Schnitt um 5,16 Prozent gestiegen. Das hat direkte Folgen für die Berechnung der neuen Grenzen.

Neue Grenzen im Überblick

  • Rentenversicherung: Steigt von 8.050 Euro auf 8.450 Euro monatlich.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Steigen von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro.
  • Versicherungspflichtgrenze für PKV: Anhebung von 6.150 Euro auf 6.450 Euro.

Damit müssen Gutverdienende künftig auf einen größeren Teil ihres Gehalts Beiträge zahlen. Für Spitzenverdiener bedeutet das spürbar höhere Abgaben – gleichzeitig erwerben sie aber auch höhere Rentenansprüche.

Politischer Streit über den Sozialstaat

Die Anpassung der Grenzen erfolgt zwar automatisch, doch sie fällt mitten in eine hitzige politische Debatte. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte mehrfach erklärt, dass der Sozialstaat in seiner jetzigen Form nicht mehr finanzierbar sei. Er fordert umfassende Reformen und eine „ehrliche Debatte über Grenzen des Machbaren“.

Bärbel Bas hält dagegen. In einer Rede vor dem NRW-Landesverband der Jusos machte sie deutlich: „Diese Debatte gerade, dass wir uns diese Sozialversicherungssysteme und diesen Sozialstaat finanziell nicht mehr leisten können, ist – und da entschuldige ich mich jetzt schon für den Ausdruck – Bullshit.“

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen ist also nicht nur ein technischer Akt, sondern wird auch Teil eines größeren politischen Ringens um die Zukunft des deutschen Sozialstaats.

So wirkt sich die Anhebung konkret aus

Um die Auswirkungen greifbar zu machen, hilft ein Rechenbeispiel. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 9.000 Euro im Monat (ledig, ohne Kinder, gesetzlich versichert) muss 2026 mit folgenden Abzügen rechnen:

Beispiel-Gehaltsabrechnung 2026 (ledig, keine Kinder, gesetzlich versichert)

PositionBemessungsgrundlageBeitragssatzAnteil ArbeitnehmerBetrag Arbeitnehmer (€)
Rentenversicherungbis 8.450 €18,6 %9,3 %785,85
Arbeitslosenversicherungbis 8.450 €2,6 %1,3 %109,85
Krankenversicherung (inkl. Zusatz)bis 5.812,50 €16,2 %8,1 %470,41
Pflegeversicherungbis 5.812,50 €3,4 %1,7 %98,82
Summe Sozialabgaben Arbeitnehmer1.465 €

Dazu kommt noch die Lohnsteuer (je nach Steuerklasse).

Der Arbeitgeber trägt dieselben Sozialabgaben noch einmal – insgesamt fließen also rund 2.930 Euro pro Monat an die Sozialkassen.

Vergleich mit 2025

Wäre dasselbe Gehalt 2025 verdient worden, lägen die Abgaben etwas niedriger:

  • Renten-Bemessungsgrenze: 8.050 Euro → 400 Euro weniger beitragspflichtig.
  • Kranken-Bemessungsgrenze: 5.512,50 Euro → 300 Euro weniger beitragspflichtig.

Die Mehrbelastung für Gutverdienende liegt also – je nach Einkommen – bei einigen Dutzend Euro im Monat.

Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Arbeitnehmer: zahlen mehr, erwerben aber auch höhere Rentenansprüche.
  • Arbeitgeber: müssen ebenfalls tiefer in die Tasche greifen, da sie die Hälfte der Sozialbeiträge tragen.
  • Wechsel in die PKV: wird schwieriger, da die Versicherungspflichtgrenze steigt. Wer wechseln möchte, muss künftig mindestens 6.450 Euro brutto verdienen.

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