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Ohne Bußgeld durch Europa

4 unerwartete Verkehrsregeln in Europa, die du niemals erraten würdest!

Foto: ACE LENKRAD/Tschovikov

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Die Sommerferien sind da und die Straßen füllen sich mit Urlaubern, die sich auf den Weg zu ihren Traumzielen machen. Aber halt! Bevor du dich auf die Reise begibst, gibt es einige Verkehrsregeln in Europa, die du vielleicht noch nicht kennst. Hier sind vier davon, die dir helfen können, Ärger auf der Straße zu vermeiden.

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Österreich: Die 36 Euro Unfallmeldegebühr

In Österreich gibt es eine Regel, die du vielleicht noch nicht kennst. Wenn du einen Unfall hast und die Polizei rufst, obwohl der Datenaustausch zwischen den Unfallbeteiligten möglich gewesen wäre, fällt eine so genannte „Blaulichtsteuer“ in Höhe von 36 Euro an. Wer zahlt? In der Regel derjenige, der die Polizei angefordert hat. Aber keine Sorge, wenn das Verschulden bei dem anderen liegt, muss deren Haftpflichtversicherung die Unfallmeldegebühr begleichen.

Griechenland: Halteverbot im Monatstakt

In Griechenland gibt es eine interessante Regelung, die du wahrscheinlich noch nicht kennst. Halteverbotsschilder mit einem weißen senkrechten Strich in der Mitte weisen auf ein Parkverbot hin, das nur in ungeraden Monaten gilt. Bei zwei senkrechten weißen Strichen ist das Parken in geraden Monaten untersagt. Also, pass auf, wo du parkst!

Frankreich: Ablenkung kann Geld kosten

In Frankreich kann jede Ablenkung, die andere gefährden könnte, von der Polizei sanktioniert werden. Es ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber wenn du beispielsweise in Handschuhfach oder Mittelkonsole kramst, gefährdest du nicht nur dich und andere, sondern musst auch mit einem Bußgeld rechnen.

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Deutschland: Brillen- bzw. Kontaktlinsenpflicht bei Sehschwäche

In Deutschland ist es Pflicht, eine Brille oder Kontaktlinsen zu tragen, wenn du eine Sehschwäche hast. Fehlt die vorgeschriebene Brille bei einer Verkehrskontrolle, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro.

Quelle: ACE

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