Österreich: Die 36 Euro Unfallmeldegebühr
In Österreich gibt es eine Regel, die du vielleicht noch nicht kennst. Wenn du einen Unfall hast und die Polizei rufst, obwohl der Datenaustausch zwischen den Unfallbeteiligten möglich gewesen wäre, fällt eine so genannte „Blaulichtsteuer“ in Höhe von 36 Euro an. Wer zahlt? In der Regel derjenige, der die Polizei angefordert hat. Aber keine Sorge, wenn das Verschulden bei dem anderen liegt, muss deren Haftpflichtversicherung die Unfallmeldegebühr begleichen.
Griechenland: Halteverbot im Monatstakt
In Griechenland gibt es eine interessante Regelung, die du wahrscheinlich noch nicht kennst. Halteverbotsschilder mit einem weißen senkrechten Strich in der Mitte weisen auf ein Parkverbot hin, das nur in ungeraden Monaten gilt. Bei zwei senkrechten weißen Strichen ist das Parken in geraden Monaten untersagt. Also, pass auf, wo du parkst!
Frankreich: Ablenkung kann Geld kosten
In Frankreich kann jede Ablenkung, die andere gefährden könnte, von der Polizei sanktioniert werden. Es ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber wenn du beispielsweise in Handschuhfach oder Mittelkonsole kramst, gefährdest du nicht nur dich und andere, sondern musst auch mit einem Bußgeld rechnen.
Deutschland: Brillen- bzw. Kontaktlinsenpflicht bei Sehschwäche
In Deutschland ist es Pflicht, eine Brille oder Kontaktlinsen zu tragen, wenn du eine Sehschwäche hast. Fehlt die vorgeschriebene Brille bei einer Verkehrskontrolle, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro.
Quelle: ACE