Anti-Terror-Fahnder durchsuchen Wohnungen in Leipzig

Wohnungen in Leipzig nach Hamas-Festnahmen durchsucht

Nach der Festnahme von drei mutmaßlichen Hamas-Mitgliedern in Berlin haben Anti-Terror-Fahnder auch Wohnungen in Leipzig durchsucht. Die Beschuldigten sollen Waffen für Anschläge auf jüdische und israelische Einrichtungen in Deutschland beschafft haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor.
Wohnungen in Leipzig nach Hamas-Festnahmen durchsucht
Wohnungen in Leipzig nach Hamas-Festnahmen durchsucht
Polizeiauto (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Wohnungen von mutmaßlichen Hamas-Mitgliedern in Leipzig sind von Anti-Terror-Fahndern durchsucht worden, nachdem zuvor drei Verdächtige in festgenommen wurden. Dies berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf Sicherheitskreise.

der Durchsuchungen

Dem Bericht zufolge hatten Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts in Berlin beobachtet, wie sich die Beschuldigten zur Übergabe von Waffen getroffen hatten. Bei der anschließenden Festnahme stieß die Polizei auf funktionsfähige Waffen, darunter eine Glock-Pistole, ein vollautomatisches Sturmgewehr der Marke AK-47 und mehrere hundert Schuss Munition. Kriminaltechniker untersuchen das Arsenal.

Identität und Vorwürfe

Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen 36-jährigen Deutschen libanesischer Herkunft, einen 43-jährigen, gebürtigen Libanesen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie einen 44 Jahre alten Deutschen syrischer Herkunft. Den Ermittlungen zufolge sollen die Beschuldigten von der Hamas beauftragt worden sein, Waffen und Munition in zu beschaffen. Sicherheitskreise vermuten, dass diese für Anschläge auf jüdische und israelische Einrichtungen im Bundesgebiet vorgesehen waren.

Ermittlungen der Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung schwerer, staatsgefährdender Gewalttaten vor. Sie sollen dem Bundesgerichtshof vorgeführt werden, um über Haftbefehle zu entscheiden. Eine Stellungnahme der Verteidigung war zunächst nicht erhältlich.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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