Geldstrafe führt zu Ersatzhaft

Weil am Rhein: Mann verweigert Zahlung und muss in Haft

An der Schweizer Grenze bei Weil am Rhein kam es zu einem ungewöhnlichen Zwischenfall: Ein syrischer Staatsangehöriger wurde von der Bundespolizei kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Die folgende Situation und ihre Konsequenzen zeigen die unnachgiebige Handhabung offener Forderungen im Grenzgebiet auf.
Foto: Polizei BW

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Ein Vorfall am Grenzübergang Weil am Rhein – Otterbach verdeutlicht die direkten Konsequenzen offener Gerichtsurteile. Bei einer Routinekontrolle durch Einsatzkräfte der Bundespolizei wurde ein syrischer Staatsangehöriger festgenommen, da gegen ihn ein gültiger Haftbefehl vorlag.

Details der Grenzkontrolle

Am Freitabend, dem 10. Oktober 2025, führten Beamte der Bundespolizei eine Kontrolle am Grenzübergang Weil am Rhein – Otterbach durch. Der Fokus der Überprüfung lag auf einem 37-jährigen syrischen Staatsangehörigen, der in der Schweiz wohnhaft ist. Bei der detaillierten Abfrage seiner Personalien stießen die Behörden auf einen ausstehenden Haftbefehl.

Der des Haftbefehls

Der Haftbefehl resultierte aus einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2024, bei dem der Mann wegen Trunkenheit im zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Die Höhe der ausstehenden Forderung belief sich auf 3.400 Euro. Trotz der Möglichkeit zur Begleichung der Geldstrafe vor Ort konnte der syrische Staatsangehörige den Betrag nicht aufbringen.

Die Konsequenzen der Nichtzahlung

Da der geforderte Betrag nicht entrichtet werden konnte, wurde der Mann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festgenommen. Er muss nun eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit, gerichtlichen Anordnungen und finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, um unerwartete und einschneidende Konsequenzen zu vermeiden. Die Bundespolizei in Grenznähe agiert konsequent, um die Einhaltung von Gesetzen sicherzustellen und offene Haftbefehle zu vollstrecken.

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