Die Lage ist ernst! „Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hat höchste Priorität“, erklärte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Schutzzonen und Aufstallungspflicht
Rund um den betroffenen Betrieb wurden eine Drei-Kilometer-Schutzzone und eine Zehn-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet. In diesen Bereichen gilt strenge Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter – vom großen Zuchtbetrieb bis zum Hobbyhalter.
Was den Viruseintrag verursacht hat, bleibt bislang unklar. Besonders brisant: Die Tiere wurden ausschließlich in Stallhaltung gehalten. Das Landratsamt Schwäbisch-Hall untersucht den Fall.
Minister Hauk warnt: „Jetzt muss gehandelt werden!“
Peter Hauk mahnt: „Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen jetzt ihre Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen. Das Risiko weiterer Ausbrüche ist real!“
Die wichtigsten Maßnahmen:
- Kein Kontakt zu Wildvögeln: Direkter oder indirekter Kontakt muss vermieden werden.
- Strenge Hygiene: Schutzkleidung und saubere Schuhe sind Pflicht. Vor und nach dem Stallbesuch Hände waschen!
- Füttern nur im Stall: Geflügel darf ausschließlich im Stall gefüttert werden.
- Fremde fernhalten: Betriebsfremde Personen und Haustiere haben im Stall nichts verloren.
Vogelgrippe breitet sich in Europa aus
Das Problem ist nicht neu: Die Vogelgrippe H5N1 ist mittlerweile eine ganzjährige Bedrohung. Besonders im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Ausbrüche in Europa – und das nicht nur in der kalten Jahreszeit.
Die Behörden im Landkreis Schwäbisch-Hall sind in Alarmbereitschaft. Weitere betroffene Betriebe könnten entdeckt werden. Das Ziel: Die Seuche so schnell wie möglich eindämmen, bevor sie sich auf andere Bestände oder Regionen ausbreitet.
Minister Hauk betont: „Jede noch so kleine Nachlässigkeit kann katastrophale Folgen haben. Deshalb appelliere ich eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen.“
Die Situation bleibt angespannt. Jetzt heißt es handeln, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern.