Gefährliche Pille im Umlauf

Verbotener Schlankmacher aus dem Imternet: „Starvex“ mit gefährlichem Wirkstoff Sibutramin entdeckt!

Verbotener Schlankmacher aus dem Imternet: „Starvex“ mit gefährlichem Wirkstoff Sibutramin entdeckt!
Verbotener Schlankmacher aus dem Imternet: „Starvex“ mit gefährlichem Wirkstoff Sibutramin entdeckt!
Foto: Landesuntersuchungsamt RLP
Verpackung des Schlankheitsmittels „Starvex“ mit geöffnetem Karton und einer Blisterpackung, die teils leere und teils gefüllte Kapseln enthält. Auf der Verpackung stehen Werbeaussagen wie „Slim with Nature“ und Hinweise auf eine angeblich natürliche, pflanzliche Formel.

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Nach den Festtagen wollen viele die zusätzlichen Kilos schnell wieder loswerden – und greifen dabei auf vermeintlich natürliche Schlankmacher aus dem Internet zurück. Doch genau davor warnt das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Rheinland-Pfalz jetzt eindringlich. Im vermeintlich pflanzlichen Mittel „Starvex“ wurde der verbotene Wirkstoff Sibutramin nachgewiesen, der schwere gesundheitliche Folgen haben kann.

Zoll entdeckt gefährliche Lieferung

Das Produkt war bei einer Einfuhrkontrolle des Zolls aufgefallen. Eine Rheinland-Pfälzerin oder ein Rheinland-Pfälzer hatte die Pillen offenbar über eine ausländische Website bestellt. Der Zoll schickte die Ware zur Laboranalyse ins LUA, wo der schädliche Inhaltsstoff entdeckt wurde.

Sibutramin, ein früher in Arzneimitteln eingesetzter Wirkstoff gegen Fettleibigkeit, wurde bereits vor Jahren vom Markt genommen. Grund dafür waren gravierende Nebenwirkungen: Der appetitzügelnde Stoff kann den Blutdruck drastisch erhöhen, Herzerkrankungen begünstigen und in Kombination mit Psychopharmaka sogar tödlich sein.

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Verboten, aber dennoch im Umlauf

Obwohl der Wirkstoff in der EU keine Zulassung mehr hat, taucht er immer wieder in Schlankheitsmitteln aus dubiosen Quellen auf. „Starvex“ wird auf den ersten Blick als pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel beworben. Doch in Wahrheit handelt es sich um ein nicht zugelassenes Medikament, das in Deutschland nicht verkauft werden darf.

Das Fehlen einer korrekten Deklaration macht die Situation besonders gefährlich: Käufer wissen nicht, welcher Gesundheitsgefahr sie sich mit der Einnahme aussetzen. Der Handel solcher Mittel verstößt gegen das Arzneimittelgesetz und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

LUA warnt vor Internet-Bestellungen

Das Landesuntersuchungsamt betont, dass solche Produkte aus dem Internet generell mit Vorsicht zu genießen sind. „Wir finden immer wieder gefährliche Substanzen in vermeintlich harmlosen Schlankmachern“, heißt es in einer Mitteilung. Auf der Website des LUA gibt es eine Liste mit bereits enttarnten Produkten, die potenziell mehr Schaden als Nutzen bringen.

Die klare Botschaft: Finger weg von vermeintlich schnellen Wundermitteln zur Gewichtsreduktion! Der Preis, den die Gesundheit dafür zahlen könnte, ist schlicht zu hoch.

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