Haftbefehl führt zu Festnahme

Unerlaubte Einreise in Weil am Rhein endet in Festnahme

Ein 37-jähriger Algerier geriet am Mittwochabend bei einer Grenzkontrolle in Weil am Rhein ins Visier der Bundespolizei. Ohne gültige Ausweisdokumente unterwegs, offenbarte eine Überprüfung mittels Fingerabdruck einen bestehenden Haftbefehl und mehrere Aufenthaltsermittlungen. Die unerlaubte Einreise endete für ihn in einer Justizvollzugsanstalt.
Foto: Polizei BW

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Kontrolle in Straßenbahn enthüllt Vergehen

Am Mittwochabend, den 22. Oktober 2025, führten Einsatzkräfte der Bundespolizei eine Routinekontrolle in der grenzüberschreitenden Straßenbahn am Grenzübergang Weil am Rhein – Friedlingen durch. Dabei stießen sie auf einen 37-jährigen algerischen Staatsangehörigen, der keine gültigen Ausweisdokumente vorweisen konnte. Solche Situationen sind alltäglich im Grenzgebiet und erfordern eine genaue Prüfung der Personalien, um die zu gewährleisten und potenziellen Missbrauch zu verhindern. Die zuständigen Beamten in Weil am Rhein reagierten hierauf professionell und leiteten die notwendigen Schritte ein.

Fast-ID klärt Identität und fördert Versäumnisse zutage

Die Identität des Mannes konnte mithilfe einer Fast-ID-Überprüfung seiner Fingerabdrücke schnell festgestellt werden. Dabei kam ans Licht, dass gegen den 37-Jährigen nicht nur ein gültiger Vollstreckungshaftbefehl vorlag, sondern auch drei Aufenthaltsermittlungen. Der Haftbefehl resultierte aus einem Urteil wegen des Erschleichens von Leistungen, wofür eine Geldstrafe festgelegt worden war. Die Aufenthaltsermittlungen betrafen Delikte der gefährlichen Körperverletzung sowie Diebstahl. Diese Kombination von Vergehen unterstreicht die Notwendigkeit der akribischen Arbeit der Bundespolizei an den Grenzen.

Direkteinlieferung in Justizvollzugsanstalt

Da der Mann die ausstehende Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er umgehend festgenommen. Zusätzlich wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet, da er ohne die erforderlichen Papiere nach einreisen wollte. Der 37-Jährige wurde anschließend zur Verbüßung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Dieser Fall verdeutlicht die konsequente Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen durch die Bundespolizei zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Region.

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