Kontrolle in Straßenbahn enthüllt Vergehen
Am Mittwochabend, den 22. Oktober 2025, führten Einsatzkräfte der Bundespolizei eine Routinekontrolle in der grenzüberschreitenden Straßenbahn am Grenzübergang Weil am Rhein – Friedlingen durch. Dabei stießen sie auf einen 37-jährigen algerischen Staatsangehörigen, der keine gültigen Ausweisdokumente vorweisen konnte. Solche Situationen sind alltäglich im Grenzgebiet und erfordern eine genaue Prüfung der Personalien, um die Sicherheit zu gewährleisten und potenziellen Missbrauch zu verhindern. Die zuständigen Beamten in Weil am Rhein reagierten hierauf professionell und leiteten die notwendigen Schritte ein.
Fast-ID klärt Identität und fördert Versäumnisse zutage
Die Identität des Mannes konnte mithilfe einer Fast-ID-Überprüfung seiner Fingerabdrücke schnell festgestellt werden. Dabei kam ans Licht, dass gegen den 37-Jährigen nicht nur ein gültiger Vollstreckungshaftbefehl vorlag, sondern auch drei Aufenthaltsermittlungen. Der Haftbefehl resultierte aus einem Urteil wegen des Erschleichens von Leistungen, wofür eine Geldstrafe festgelegt worden war. Die Aufenthaltsermittlungen betrafen Delikte der gefährlichen Körperverletzung sowie Diebstahl. Diese Kombination von Vergehen unterstreicht die Notwendigkeit der akribischen Arbeit der Bundespolizei an den Grenzen.
Direkteinlieferung in Justizvollzugsanstalt
Da der Mann die ausstehende Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er umgehend festgenommen. Zusätzlich wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet, da er ohne die erforderlichen Papiere nach Deutschland einreisen wollte. Der 37-Jährige wurde anschließend zur Verbüßung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Dieser Fall verdeutlicht die konsequente Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen durch die Bundespolizei zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Region.