Luxus kostet – auch beim Rasen
Der Vorfall ereignete sich im August 2024 auf einer Straße im Stadtgebiet von Lausanne. Statt der erlaubten 50 km/h rauschten 77 km/h auf den Radar. Abzüglich der Messtoleranz blieb ein Tempoüberschuss von 27 km/h – eine „grobe Verletzung der Verkehrsregeln“ nach Schweizer Recht.
Weil die Waadtländer Justiz Geldstrafen nach Einkommen, Vermögen, Lebensstil und finanziellen Verpflichtungen berechnet, kann es für Reiche besonders teuer werden. Für den Millionär bedeutete das: 40 Tagessätze à 2.000 Euro – macht 80.000 Euro auf Bewährung (3 Jahre). Dazu kam eine sofort fällige Strafe von 10.000 Euro.
Wiederholungstäter mit dicker Brieftasche
Brisant: Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt. Vor acht Jahren war er schon einmal in Lausanne mit zu hohem Tempo erwischt worden – und zahlte damals 60.000 Euro auf Bewährung plus 10.000 Euro sofort.
Der Franzose gilt als äußerst diskret, gibt kaum Interviews und meidet das Rampenlicht. Seine private wie geschäftliche Basis in der Schweiz hält er seit rund zwei Jahrzehnten – sein Vermögen wird auf mehrere Hundert Millionen Euro geschätzt.
So funktioniert die Reichen-Strafe in der Waadt
Laut Artikel des Schweizer Strafgesetzbuchs liegt der Tagessatz zwischen 30 und 3.000 Euro. Der Richter legt die Höhe anhand der persönlichen und wirtschaftlichen Situation fest – inklusive Einkommen, Vermögen, Lebensstil, Unterstützungspflichten und Existenzminimum.
Während mittellose Verkehrssünder bei schweren Verstößen in der Waadt oft Ersatzfreiheitsstrafen absitzen müssen, trifft es Wohlhabende hart im Geldbeutel. Zusätzlich kann zu einer bedingten Strafe eine sofort zu zahlende Geldbuße von maximal 10.000 Euro verhängt werden.
Zitat von Vincent Derouand, Sprecher des Staatsanwalts:
„Der Richter legt die Höhe gemäß der persönlichen und wirtschaftlichen Situation des Täters zum Zeitpunkt des Urteils fest, insbesondere unter Berücksichtigung seines Einkommens und Vermögens, seiner Lebensweise, seiner Unterstützungspflichten – insbesondere gegenüber der Familie – sowie des Existenzminimums.“

