Am Samstagmorgen, den 6. Dezember 2025, führten Beamte der Bundespolizei an der Europabrücke in Kehl eine Routinekontrolle in einem Reisebus durch. Ein 30-jähriger Passagier, der sich mit einem französischen Reiseausweis für Flüchtlinge und einem französischen Aufenthaltstitel auswies, zog dabei die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich.
Haftbefehl wegen schwerwiegender Vorwürfe
Die Überprüfung der Personalien des Mannes ergab, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl vorlag. Dieser Haftbefehl wurde aufgrund schwerwiegender Vorwürfe erlassen: versuchter sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung unter Gewaltandrohung. Diese Enthüllung verwandelte die Routinekontrolle in einen ernsten Polizeieinsatz.
Richterliche Entscheidung und Einlieferung in Justizvollzugsanstalt
Nach seiner Festnahme wurde der srilankische Staatsangehörige umgehend einem zuständigen Richter vorgeführt. Der Richter bestätigte die Gültigkeit des Haftbefehls und setzte diesen in Vollzug. Im Anschluss an alle polizeilichen Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens notwendig waren, wurde der 30-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Dies unterstreicht die konsequente Verfolgung von Straftaten durch die deutschen Behörden und die Bedeutsamkeit von Grenzkontrollen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.



