Bundespolizisten am Flughafen Stuttgart haben am 14. Februar 2026 einen 51-jährigen griechischen Staatsangehörigen festgenommen. Zuvor wurde der Mann von einem Flughafenmitarbeiter als verhaltensauffällig gemeldet. Bei der Kontrolle gab der Mann an, keine Reiseabsichten zu haben. Er händigte den Beamten eine gültige griechische Identitätskarte aus. Ein Abgleich in den polizeilichen Systemen deckte einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund auf. Dieser beruhte auf einem vorsätzlichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Da der Mann die verhängte Geldstrafe nicht begleichen konnte, zahlte seine Schwester die offene Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro sowie die dazugehörigen Verfahrenskosten. Dies geschah auf dem Bundespolizeirevier in Tübingen. Nach Vorlage des Zahlungsnachweises wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt.


