Thüringer Innenminister Georg Maier

SPD fordert Prüfung der Spionagevorwürfe gegen AfD

Die SPD strebt an, die Anschuldigungen des Thüringer Innenministers Georg Maier bezüglich einer möglichen Spionage der AfD für Russland in einem eventuellen Verbotsverfahren zu berücksichtigen. Dies wurde von Sonja Eichwede, Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion, betont. Sie hebt die Notwendigkeit hervor, die Demokratie vor ausländischer Einflussnahme zu schützen.
SPD fordert Prüfung der Spionagevorwürfe gegen AfD
SPD fordert Prüfung der Spionagevorwürfe gegen AfD
Protest für AfD-Verbot (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) hat angekündigt, die von Georg Maier, dem Thüringer Innenminister (SPD), geäußerten Spionagevorwürfe gegen die Alternative für (AfD) in einem potenziellen Verbotsverfahren genauer untersuchen zu wollen. Sonja Eichwede, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, äußerte gegenüber dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe), dass der Staat sich gegen die Einflussnahme fremder Mächte absichern müsse.

Eichwede bezeichnete Reisen von AfD-Abgeordneten nach Russland als „verantwortungslos und gefährlich“. Sie sprach sich dafür aus, den „landesverräterischen Aspekt“ bei einem möglichen Verbotsverfahren der AfD verstärkt zu prüfen. „Die größte Gefahr für unsere Demokratie kommt von Rechtsextremisten“, fügte sie hinzu.

Maier hatte zuvor den Verdacht geäußert, die AfD könnte sowohl im Thüringer Landtag als auch im für Russland spionieren. Er forderte ebenfalls, den „landesverräterischen Aspekt“ im Rahmen eines möglichen Parteiverbotsverfahrens stärker zu berücksichtigen. dieser Forderung ist unter anderem die geplante Reise des Vizefraktionschefs der AfD im Bundestag, Markus Frohnmaier, nach Moskau.

Michael Brenner, Verfassungsrechtler aus Jena, erklärte ebenfalls gegenüber dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe), dass er nicht beurteilen könne, ob die Aktivitäten der AfD strafrechtlich als Landesverrat eingestuft werden könnten. Dies sei eine Frage des Strafrechts, insbesondere im Hinblick auf eine Reise nach Russland. Er betonte jedoch: „Sollte sich der Vorwurf der Spionage verdichten und gegebenenfalls zu einer Verurteilung führen, wäre das aber sicherlich ein Aspekt, der in einem möglichen Verbotsverfahren berücksichtigt werden würde.“

Gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien als verfassungswidrig anzusehen, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das Bundesverfassungsgericht ist die Instanz, die über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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