Der Freitag war im Ostalbkreis von verschiedenen Vorfällen geprägt, die polizeiliche Ermittlungen nach sich zogen. Die Meldungen ereigneten sich in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen und reichten von Sachbeschädigung über Verkehrsunfälle bis hin zu Diebstahl.
Sachbeschädigung in Aalen
Am Freitagabend, gegen 20:50 Uhr, wurde im Johann-Gottfried-Spießhofer-Ring in Aalen eine verglaste Eingangstür mutwillig beschädigt. Unbekannte warfen die Tür mit einem Gegenstand ein. Das Polizeirevier Aalen bittet Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich unter der Rufnummer 07361 / 5240 zu melden. Die Ermittlungen zum Tathergang und den Verantwortlichen dauern an.
Verkehrsunfall mit Personenschaden in Schwäbisch Gmünd
Auf der B29, nahe der Anschlussstelle Iggingen, fand gegen 18:29 Uhr ein Verkehrsunfall statt. Eine 54-jährige Fahrerin eines VW Tiguan geriet aus ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit dem Mercedes-Benz eines 63-Jährigen. Beide Beteiligten erlitten leichte Verletzungen. Der entstandene Sachschaden wird auf insgesamt 42.000 Euro geschätzt.
Gegenstand auf Fahrbahn gelegt in Schwäbisch Gmünd
Ein weiterer Vorfall ereignete sich auf der Mögglinger Straße zwischen Heubach und der B29-Anschlussstelle Mögglingen Süd. Hier platzierten mehrere unbekannte Personen einen Leitpfosten auf der Fahrbahn. Ein 33-jähriger Autofahrer musste abrupt ausweichen, um eine Kollision zu verhindern. Eine Polizeistreife konnte den Gegenstand umgehend von der Fahrbahn entfernen, wodurch weitere Gefahren abgewendet wurden. Hinweise zu diesem Vorfall nimmt das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd unter 07171 / 3580 entgegen.
Diebstahl von Grabschmuck in Ellwangen
Auf dem städtischen Friedhof in Bopfingen wurden Grabschmuckstücke von zwei Gräbern entwendet. Zu den gestohlenen Gegenständen zählen eine bronzene Madonnen-Figur und ein bronzenes Kreuz. Der materielle Schaden beläuft sich auf etwa 1.600 Euro. Der Polizeiposten Bopfingen führt die weiteren Ermittlungen und bittet unter der Rufnummer 07362 / 96020 um Zeugenhinweise.


