Urologen fordern Respekt

Musterung: Urologen mahnen sensibles Vorgehen bei Hodenuntersuchung an

Musterung: Urologen mahnen sensibles Vorgehen bei Hodenuntersuchung an
Bundeswehr-Soldaten (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Mit dem Start der neuen Wehrdienstpflicht rückt die urologische Untersuchung junger Männer in den Fokus. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) fordert ein modernes, respektvolles und transparentes Vorgehen. Ziel ist es, neben der medizinischen Untersuchung auch über Hodenkrebs und Selbstuntersuchung aufzuklären. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar in Kraft.
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Respektvolle Untersuchung gefordert

Kurz vor Beginn der neuen Wehrdienstpflicht legen Urologen Wert auf einen sensiblen und modernen Umgang bei der Tastuntersuchung der Hoden junger Männer im Rahmen der Musterung. „Wesentlich ist ein sensibles und modernes Vorgehen“, betonte der Urologe und DGU-Sprecher Axel Merseburger gegenüber der „Rheinischen Post“. Transparenz über den Zweck, Ablauf und Grenzen der Untersuchung sei unerlässlich. „Intimuntersuchungen sollten nur nach ausdrücklichem Einverständnis erfolgen“, so Merseburger. Weiterhin schlägt er vor, jungen Männern die freie Wahl des Geschlechts der untersuchenden Person zu ermöglichen oder eine Begleitperson zuzulassen.

Gesundheitskompetenz vermitteln

Um Belastungen für junge Männer, die möglicherweise belastende Vorerfahrungen mitbringen, zu vermeiden, sei ein respektvoller und entschleunigter Umgang von großer Bedeutung. Merseburger sieht in der Musterung eine ideale Gelegenheit, jungen Männern über Hodenkrebs und die Wichtigkeit der Selbstabtastung zu informieren. Dies gehe über die reine Untersuchung hinaus und diene der Vermittlung von Gesundheitskompetenz. „Insgesamt sollte die neue Musterung urologisch solide, aber auch zeitgemäß gestaltet sein: medizinisch sinnvoll – und gleichzeitig respektvoll, transparent und selbstbestimmungsorientiert“, fasst der Sprecher der Gesellschaft für Urologie zusammen. Das Gesetz für den neuen Wehrdienst, das junge Männer ab dem Jahrgang 2008 zur Teilnahme verpflichtet, tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Frauen können freiwillig teilnehmen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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