Der Vorfall ereignete sich gegen 14:00 Uhr auf der Autobahnauffahrt zur A5 in Kronau, als dichter Verkehr zu einem Stau führte. Während des Stillstands fuhr ein 43-jähriger Fahrer plötzlich wieder an und kollidierte mit dem vor ihm stehenden Fahrzeug eines 45-Jährigen. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt, wobei der geschätzte Gesamtsachschaden bei rund 1500 Euro liegt.
Beträchtlicher Alkoholspiegel
Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizisten schnell deutlichen Alkoholgeruch des mutmaßlichen Unfallverursachers. Ein anschließender Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht mit einem Wert von über 2 Promille. Der 43-Jährige wurde daraufhin zur Polizeiwache gebracht, wo eine Blutprobe entnommen wurde. Sein Führerschein wurde umgehend einbehalten und die Weiterfahrt untersagt. Das Unfallfahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Rechtliche Konsequenzen drohen
Der Fahrer muss sich nun einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss stellen. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen ihm auch erhebliche führerscheinrechtliche Konsequenzen. Es ist wichtig zu betonen, dass bei dem Unfall glücklicherweise keine Personen verletzt wurden.