Ohne diesen Schein wird der Arztbesuch richtig teuer!

Kosten-Schock beim Arztbesuch im Urlaub – was gesetzlich Versicherte wissen müssen!

Die schönsten Wochen des Jahres können schnell zur Kostenfalle werden: Wer im Urlaub plötzlich krank wird und zum Arzt muss, erlebt häufig eine böse Überraschung. Besonders beliebt bei deutschen Urlaubern – aber auch besonders problematisch – ist die Türkei. Der ADAC warnt: Viele gesetzlich Versicherte zahlen dort im Krankheitsfall kräftig drauf.
Kosten-Schock beim Arztbesuch im Urlaub – was gesetzlich Versicherte wissen müssen!
Kosten-Schock beim Arztbesuch im Urlaub – was gesetzlich Versicherte wissen müssen!
Foto: filmbildfabrik – insidebw.de

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Türkei erkennt EHIC nicht an – Ohne T/A 11 keine Absicherung – und kassiert ab

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), mit der gesetzlich Versicherte innerhalb der Anspruch auf medizinische Notfallversorgung haben, wird in der Türkei nicht akzeptiert. Das Formular T/A 11 muss vor der Reise bei der gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden – meist reicht ein Anruf, und der Schein wird per Post zugeschickt. Vor Ort in der Türkei berechtigt der Urlaubskrankenschein zur Behandlung in staatlichen Kliniken, ohne dass man dafür bezahlen muss.

Vielen Reisenden wird ein Trick zum Verhängnis

Viele Urlauber berichten, dass sie trotz T/A 11 bar zahlen mussten, weil sie fälschlich zu Privatkliniken oder Hotelärzten geschickt wurden. Diese akzeptieren den Schein meist nicht – und stellen teils horrende Rechnungen, die oft nicht oder nur zum Teil von der Krankenkasse erstattet werden.

Der warnt: „Hotelärzte, Hotelangestellte oder auch Taxifahrer erhalten häufig eine Vermittlungsprovision“, so Sascha Petzold, Vorstand für Schaden bei der ADAC Versicherung AG.

Die Folge: Überhöhte Rechnungen, sofortige Zahlungsaufforderung, keine Infos über günstigere staatliche Kliniken – in Einzelfällen wird sogar der Reisepass als „Druckmittel“ einbehalten.

So teuer ist ein einfacher Arztbesuch wirklich

Beispiel Durchfallbehandlung:

  • Deutschland (gesetzlich): 35–75 Euro (inkl. Medikamente und Infusion)
  • Türkei (privat): 280–380 Euro – sofort zu zahlen!

Und das ist nur ein harmloser Fall. Kompliziertere Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte können leicht mehrere tausend Euro kosten – etwa bei einem mit Hubschrauberbergung oder einem medizinischen Rücktransport nach Deutschland.

Was gesetzlich Versicherte unbedingt wissen sollten

  • Die EHIC gilt nur bei öffentlichen Kliniken, nicht bei privaten Ärzten
  • Nur der deutsche Kassensatz wird übernommen – der Rest bleibt am Patienten hängen
  • Bergungskosten und Rücktransporte werden von der gesetzlichen Kasse nie übernommen
  • In der Türkei gilt die EHIC nicht – dort muss ein Formular T/A 11 vor der Reise beantragt werden

ADAC-Tipp: So schützt man sich vor der Kostenfalle

Der ADAC empfiehlt dringend eine Auslandskrankenversicherung. Vorteil:

  • Direktabrechnung mit über 20.000 zertifizierten Ärzten in 75 Ländern
  • Kein Geld vor Ort nötig
  • Rund-um-die-Uhr-Hilfe per Telefon oder über die neue ADAC Medical App

Für ADAC Plus- und Premium-Mitglieder ist dieser Service inklusive.

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