Am Sonntagabend führten Beamte der Bundespolizei im TGV am angeordneten Sonderhalt in Kehl eine Fahrgastkontrolle durch. Ein 26-jähriger Mann legte den Beamten zunächst das Foto eines bulgarischen Reisepasses vor. Die anfängliche Überprüfung schien positiv, doch im weiteren Verlauf kam die Wahrheit ans Licht.
Vom Fahrgast zum Beschuldigten
Da der Mann wegen einer früheren Straftat vernommen werden sollte und einen Zustellungsbevollmächtigten benennen musste, wurde er zur Dienststelle der Bundespolizei begleitet. Dort stellten die Ermittler durch den Abgleich seiner Fingerabdrücke fest, dass der 26-Jährige türkischer Staatsbürger ist und nicht, wie angegeben, bulgarischer. Des Weiteren besteht gegen ihn ein erneutes Einreiseverbot, da er erst im Jahr 2024 in die Türkei abgeschoben worden war.
Falsche Dokumente und weitreichende Folgen
Die genaue Prüfung des vorgelegten bulgarischen Passes offenbarte das volle Ausmaß des Betruges. Weder die im Dokument angegebenen Personendaten noch die Dokumentennummer waren bei den bulgarischen Behörden registriert, womit sich der vorgelegte Pass als Fälschung herausstellte. Mit diesem gefälschten Dokument hatte sich der Mann weitere echte Dokumente, darunter einen Führerschein, eine Bankkarte und eine Krankenversichertenkarte ausstellen lassen, die er ebenfalls bei sich führte.
Die Bundespolizei erstattete Anzeige wegen Urkundenfälschung, mittelbarer Falschbeurkundung und versuchter unerlaubter Einreise. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann umgehend nach Frankreich zurückgewiesen. Der Fall unterstreicht die Wachsamkeit und die Überprüfungsmöglichkeiten der Bundespolizei im grenznahen Raum.