Strafbarkeit soll entfallen

Justizministerin Hubig spricht sich für Entkriminalisierung aus

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) befürwortet eine Reform des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches. Sie plädiert für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, insbesondere in den ersten drei Monaten, da diese für die betroffenen Frauen oft existenzieller Natur seien und das Thema im Strafrecht ihrer persönlichen Ansicht nach „nichts verloren“ habe.
Justizministerin Hubig spricht sich für Entkriminalisierung aus
Justizministerin Hubig spricht sich für Entkriminalisierung aus
Stefanie Hubig am 15.10.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig () hat sich für eine Überarbeitung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches offen gezeigt. Dieser Paragraph regelt derzeit die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.

Hubig betonte im Gespräch mit der „Zeit“, dass Schwangerschaftsabbrüche oft eine „sehr persönliche und für die betroffenen meist existentielle“ Entscheidung darstellen. Sie sehe es als hilfreich an, klarzustellen, dass ein Schwangerschaftsabbruch, der in den ersten drei Monaten vorgenommen wird, nicht als rechtswidrig eingestuft werden sollte. „Für mich persönlich hat das Thema im Strafrecht nichts verloren“, so die Justizministerin.

Trotz dieser klaren Positionierung geht die SPD-Politikerin nicht davon aus, dass eine entsprechende Gesetzesänderung innerhalb der aktuellen Legislaturperiode umsetzbar sein wird. Sie beschreibt das Thema als „heiß umkämpft“ und erwartet, dass es „letztlich kein gemeinsames Vorhaben“ dieser Koalition sein wird.

Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche hatte auch die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin überschattet, deren Kandidatur im Sommer scheiterte. Hubig äußerte sich erschüttert über diesen Vorgang im Bundestag. Sie kritisierte, dass das Vertrauen in die Unabhängigkeit der geschwächt worden sei. Gleichwohl zeigte sie sich erleichtert, dass es im zweiten Anlauf gelang, drei andere, ebenfalls hochqualifizierte Kandidaten zu wählen. Den Umgang mit Frau Brosius-Gersdorf bedauere sie zutiefst und lobte deren „unglaublich viel Rückgrat und Würde“.

Ein weiteres Thema, zu dem sich die Justizministerin äußerte, war das Vorschlagsrecht der AfD für Richter des Bundesverfassungsgerichts. Hubig lehnt dies ab. Für sie zählt bei der Auswahl der Kandidaten einzig die „exzellente juristische Qualifikation“ sowie ein Bewusstsein für die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. „Einer als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften Partei ein Vorschlagsrecht einzuräumen, halte ich auch deshalb für ein No-Go“, so Hubig abschließend.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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