Das Saarland ordnet ab Donnerstag eine landesweite Stallpflicht für Geflügel an. Diese Entscheidung des Landesamtes für Verbraucherschutz wurde am Mittwoch bekannt gegeben und ist eine direkte Reaktion auf den Nachweis der Geflügelpest.
Die amtliche Feststellung des Virus erfolgte am Montag bei einem Wildvogel in der Gemeinde Eppelborn. Als Konsequenz müssen nun sämtliche im Saarland gehaltenen Vögel, darunter Hühner, Truthühner und Enten, in geschlossenen Ställen oder unter eigens eingerichteten Schutzvorrichtungen untergebracht werden.
Des Weiteren sind mit sofortiger Wirkung alle Veranstaltungen im gesamten Saarland untersagt, an denen Vögel teilnehmen. Dies gilt auch für bereits erteilte Genehmigungen.
Betroffene haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage gegen die Allgemeinverfügung beim Verwaltungsgericht Saarlouis einzureichen. Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Regeln können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)