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Telefonbetrug mit Call-ID-Spoofing

Gefälschte Banknummer: Stuttgarterin verliert 50.000 Euro

Eine 67-jährige Stuttgarterin hat nach einer Phishing-Mail und einem Anruf mit gefälschter Bankrufnummer 50.000 Euro freigegeben. Der Fall zeigt: Die Nummer im Display ist kein Identitätsnachweis. Betroffene sollten das Gespräch beenden und ihre Bank ausschließlich über einen selbst gewählten Kontakt erreichen.

Polizeifahrzeug als Symbolbild zu Telefonbetrug in Stuttgart
Symbolbild
Foto: Polizei BW

Im Display erschien die Rufnummer einer tatsächlich existierenden Bank. Trotzdem saßen am anderen Ende Betrüger. Eine 67-jährige Frau aus Stuttgart-Mitte gab daraufhin eine Zahlung über 50.000 Euro frei. Ein weiterer Versuch über 40.000 Euro scheiterte. Der Fall verbindet zwei bekannte Methoden zu einer besonders glaubwürdigen Täuschung: eine vorbereitende Phishing-Mail und einen Anruf mit manipulierter Absendernummer.

Erst die E-Mail, dann der vermeintliche Anruf der Bank

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Stuttgart erhielt die Frau zunächst eine E-Mail mit der Aufforderung, ihre Online-Banking-Daten zu ändern. Anschließend riefen Unbekannte an. Auf dem Telefon wurde die Nummer der echten Bank angezeigt. Die Anrufer behaupteten, auf dem Konto würden 50.000 Euro fehlen, und setzten die Frau mit geschickter Gesprächsführung unter Druck.

Die 67-Jährige bestätigte schließlich im Online-Banking eine Zahlung über 50.000 Euro. Später versuchten die Täter mit derselben Vorgehensweise, weitere 40.000 Euro abzubuchen. Dieser zweite Versuch blieb erfolglos. Die Polizei spricht von Telefonbetrügern; zu Tatverdächtigen oder zum Verbleib des Geldes enthält die Meldung keine Angaben.

Warum eine bekannte Rufnummer im Display nichts beweist

Die Bundesnetzagentur bezeichnet das technische Vortäuschen einer anderen Absendernummer als Call-ID-Spoofing. Dabei kann auch eine real existierende Nummer angezeigt werden, obwohl deren Inhaber mit dem Anruf nichts zu tun hat. Eine angezeigte Banknummer ist deshalb kein Beleg dafür, dass tatsächlich die Bank anruft.

Entscheidend ist der getrennte Kontrollweg: Gespräch beenden, keine Rückruftaste verwenden und die Bank über eine selbst gewählte Nummer kontaktieren – etwa über die Nummer auf der Bankkarte, in der Banking-App oder auf der offiziellen Website. Auch ein Anrufer, der bereits persönliche Daten kennt, ist dadurch nicht automatisch legitim.

Banken verlangen keine Freigabe zur angeblichen Rettung des Geldes

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt, dass falsche Bankmitarbeiter häufig von verdächtigen Transaktionen oder einem angeblichen Hackerangriff sprechen. Ziel sind Zugangsdaten, PIN, TAN oder die Freigabe einer Zahlung. Eine echte Bank fordert Kundinnen und Kunden nicht dazu auf, Geld auf ein angeblich sicheres Konto zu überweisen oder eine Zahlung auszuführen, um einen Schaden rückgängig zu machen.

Die Täter nutzen Zeitdruck und Angst. Das ist Teil der Masche – kein Versagen der Betroffenen. Wer unter Druck gesetzt wird, sollte keine Daten nennen, keine Software installieren und keine Transaktion bestätigen.

Nach einer Freigabe zählt der direkte Kontakt zur Bank

Wer eine verdächtige Zahlung bestätigt hat, sollte das Online-Banking beenden und unverzüglich die Bank über einen unabhängig recherchierten Kontakt informieren. Zugangsdaten sollten nach Absprache geändert und der Online-Banking-Zugang gegebenenfalls gesperrt werden. Auffällige Buchungen, E-Mails, Telefonnummern und Gesprächszeiten sollten dokumentiert werden. Anschließend ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll.

Die BaFin weist darauf hin, dass ein Überweisungsauftrag nach Eingang bei der Bank meist nicht mehr widerrufen werden kann. Gerade deshalb ist schnelles Handeln wichtig. Ob eine Zahlung noch gestoppt oder zurückgeholt werden kann, muss die Bank im Einzelfall prüfen.

Ein früherer Stuttgarter Fall mit Kartenabholung zeigt eine andere Variante derselben Grundstrategie: Täter geben sich als Bankpersonal aus, erzeugen Zeitdruck und verlangen Handlungen, die eine echte Bank nicht fordern würde.

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  • Polizeipräsidium Stuttgart, 05.11.2026
  • Bundesnetzagentur: Manipulation von Rufnummern
  • Polizeiliche Kriminalprävention: Gefahren am Telefon und Onlinebanking
  • BaFin: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

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