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Kontrollen mit 16-jährigen Testpersonen

Jugendschutz-Test in Ludwigsburg: In elf Fällen drohen Anzeigen

Bei Testkäufen in 26 Ludwigsburger Verkaufsstellen registrierten Polizei und Stadt elf beanstandete Verkäufe an 16-Jährige. Betroffen waren Alkohol, Vapes und Zigaretten. Welche Alkoholarten verkauft wurden, bleibt offen – wichtig, weil Bier und Wein ab 16 erlaubt sind, Spirituosen hingegen erst ab 18. Bei Tabak und Vapes gilt ausnahmslos die Volljährigkeitsgrenze.

Symbolbild: Polizeifahrzeug bei einer Jugendschutzkontrolle
Symbolbild
Foto: Polizei BW

Elf Beanstandungen bei 26 Testkäufen

Die Kontrollen liefen am Dienstag zwischen 8.30 und 16.30 Uhr. Am Vormittag überprüften Polizei und Stadt 13 Verkaufsstellen in der Ludwigsburger Innenstadt. In fünf Fällen erhielten die beiden 16-jährigen Testpersonen Alkohol oder Vapes. Acht Geschäfte verlangten einen Ausweis und lehnten den Verkauf anschließend ab.

Am Nachmittag folgten weitere Kontrollen in der Schwieberdinger Straße sowie in Eglosheim und Oßweil. Viermal wurde Alkohol verkauft, zweimal Zigaretten. Sieben Verkaufsstellen stoppten den Einkauf nach der Alterskontrolle. Aus den Einzelangaben ergeben sich damit 26 Testkäufe und elf beanstandete Verkäufe. Nach Angaben der Polizei müssen sowohl Beschäftigte als auch Geschäftsführungen mit Anzeigen rechnen.

Bei Alkohol entscheidet die Produktart

Die Altersgrenzen sind nicht für alle alkoholischen Getränke gleich. Bier, Wein, Sekt und entsprechende Mischgetränke dürfen nach Paragraf 9 des Jugendschutzgesetzes grundsätzlich an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden. Spirituosen und Lebensmittel mit nicht nur geringfügigem Anteil anderer alkoholischer Getränke bleiben bis zum 18. Geburtstag tabu.

Welche Alkoholarten bei den Ludwigsburger Testkäufen verkauft wurden, teilt die Polizei nicht mit. Deshalb lässt sich aus der Altersangabe allein nicht ableiten, warum jeder einzelne Alkoholverkauf beanstandet wurde. Belastbar ist die behördliche Gesamtbewertung: In elf Fällen sollen Anzeigen folgen. Ob daraus tatsächlich Bußgelder oder andere Folgen entstehen, ist noch offen.

Vapes und Zigaretten sind unter 18 vollständig tabu

Bei Tabak und elektronischen Zigaretten gilt eine klare Grenze. Paragraf 10 des Jugendschutzgesetzes verbietet die Abgabe an alle Minderjährigen. Das umfasst neben Zigaretten und nikotinhaltigen Vapes ausdrücklich auch nikotinfreie elektronische Zigaretten und deren Behältnisse.

Für Verkaufsstellen reicht es deshalb nicht, nur einen Ausweis zu verlangen. Alter und Produktkategorie müssen zusammen geprüft werden. Gerade bei Vapes können Gestaltung und Geschmacksrichtungen den Charakter des Produkts verdecken; rechtlich ändert das an der Altersgrenze nichts. Einen vertiefenden Überblick über frühere Verstöße und Alterskontrollen bei E-Zigaretten bietet unser Hintergrund zu Vapes und Jugendschutz.

Die aktuelle Kontrolle liefert keine repräsentative Aussage über den gesamten Ludwigsburger Handel. Sie zeigt jedoch, dass selbst bei angekündigten gesetzlichen Altersgrenzen Fehlverkäufe vorkommen. Entscheidend bleibt nun das Ergebnis der angekündigten Verfahren.

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  • Polizeipräsidium Ludwigsburg, 4. November 2026
  • Jugendschutzgesetz, §§ 9 und 10

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