Am Montagabend, dem 18. November, führten Beamte der Bundespolizei am Bahnhof in Offenburg eine Routinekontrolle durch. Dabei geriet ein pakistanischer Staatsangehöriger ins Visier, der sich zunächst mit einer gültigen Aufenthaltsgestattung ausweisen konnte. Was als gewöhnliche Überprüfung begann, nahm jedoch schnell eine unerwartete Wendung.
Überprüfung deckt offene Fahndung auf
Die detaillierte Überprüfung der persönlichen Daten des Mannes im Polizeisystem offenbarte eine ausstehende Fahndung: Er war zur Festnahme ausgeschrieben. Der Grund: ein Diebstahlsdelikt. Diese Entdeckung unterstreicht die Effizienz der grenzüberschreitenden Polizeiarbeit und die Bedeutung sorgfältiger Kontrollen in Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen.
Geldstrafe nicht zahlbar: Justizvollzugsanstalt
Im Zuge der weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde dem 30-Jährigen die Möglichkeit eingeräumt, eine gegen ihn verhängte Geldstrafe zu begleichen. Da er diese jedoch nicht aufbringen konnte, führte der gesetzlich vorgesehene Weg direkt in eine Justizvollzugsanstalt. Dieser Schritt gewährleistet die Einhaltung der richterlichen Anordnung und die Vollstreckung der Strafe.

